Pressemitteilung von Ute Jorgas

EU-RICHTLINIE BRINGT NEUEN RÜCKENWIND FÜR E-INVOICING


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Am 11. März 2014 hat das Europaparlament die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angenommen. Die endgültige Verabschiedung wird für April erwartet. Kernpunkte der Richtlinie: ein EU-weiter Standard zum Austausch strukturierter Rechnungsdaten sowie die Verpflichtung aller öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen, spätestens ab 2019 standardkonforme E Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.

Konzept mit hohen Anforderungen
Die EU-einheitliche E-Rechnung soll sich komplett maschinell und automatisiert verarbeiten lassen. Grundbedingung ist also ein strukturiertes Übertragungsformat: mit definierten Pflichtangaben, einer eindeutigen Semantik sowie festgelegten Syntaxen zur reibungslosen Kommunikation zwischen Sender- und Empfängersystem. Gefordert sind außerdem die Kompatibilität mit nationalen und internationalen Standards, eine Technologie, Plattform- und Applikationsneutralität sowie die Eignung für den privatwirtschaftlichen Rechnungsverkehr.

Spagat zwischen Pflicht und Kür
Während Kommunen den neuen Standard einführen müssen (je nach Größe binnen anderthalb bis zweieinhalb Jahren), können Rechnungssteller selbst entscheiden, ob sie digital abrechnen wollen. Allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen öffentlicher Aufträge auf elektronische Rechnungen zu bestehen. Einige Länder tun das bereits mit nationalen Standards, so etwa Österreich mit seiner "e-Rechnung an den Bund".

Gesamtumstellung bis spätestens 2019
Die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung tritt am 20. Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Spätestens drei Jahre danach sollen die Fundstelle der Norm und die Liste zulässiger Syntaxen veröffentlicht werden. Erst dann beginnen die Umsetzungsfristen für die Kommunen. Mit einer flächendeckenden Einführung ist somit erst 2019 zu rechnen.

Vorteile für Staat und Wirtschaft
Der neue Standard soll sich für alle lohnen. Die EU erwartet Einsparungen in Milliardenhöhe, und auch Unternehmen können sich auf finanzielle Vorteile freuen: seien es Soforteinsparungen bei Porto-, Druck- und Materialkosten, ein verbesserter Cashflow dank schnellerer Rechnungsstellung und somit früheren Zahlungszielen oder die mögliche Prozesskostenreduktion um bis zu 80 %.

Lösungen für Unternehmen jeder Branche und Größe
Laut EU-Richtlinie muss der neue Standard anwenderfreundlich, flexibel und kosteneffizient umsetzbar sein. Diesbezüglich bietet Neopost E Invoicing beste Perspektiven. Diese webbasierte Portallösung lässt sich intuitiv bedienen und ist bedarfsgerecht skalierbar. Außerdem können Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne groß zu investieren oder bestehende Systeme, Abläufe und Strukturen umzustellen. Schon heute unterstützt Neopost E-Invoicing alle gängigen Standards und setzt neue Normen frühzeitig um. Zuletzt für Österreich, wo Rechnungen an Bundesdienststellen seit Januar 2014 in strukturierten Einheitsformaten eingehen müssen. Mit Neopost E-Invoicing sind Unternehmen also auf der sicheren Seite und können dem neuen EU-Standard gelassen entgegensehen.

Weitere Informationen: siehe die ausführliche Pressemeldung im Anhang sowie die Details zu Neopost E-Invoicing unter folgendem Link: Presseinfo - Neopost Deutschland - EU-RICHTLINIE FÜR E-INVOICING (http://www.neopost.de/software-e-services/e-invoicing/was-ist-e-invoicing/)
E-Rechnungen; Elektronische Rechnungen; E-Invoicing; EU-E-Rechnungen; Rechnungsversand elektronisch

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