PROKON-Anleger sind jetzt Gläubiger - Was müssen sie beachten?
05.05.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Aufregung rund um die PROKON Genussrechte begann Anfang 2014. Am 1. Mai 2014 wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen: Das Insolvenzgericht eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH. Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Anleger? Eine sehr wichtige Änderung ist, dass die Anleger nun Gläubiger eines Insolvenzverfahrens sind. Dies dürfte für zahlreiche Anleger eine neue Erfahrung sein. In erster Linie sind von den Anlegern nun verschiedene wichtige Termine zu beachten.
Das erste wichtige Datum ist der 22. Juli 2014. An diesem Tag findet eine Gläubigerversammlung statt. Dort geht es neben einem Bericht über den Stand des Verfahrens auch darum, über "Weichenstellungen" für das weitere Insolvenzverfahren abzustimmen. Die PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft wird bei diesem Termin vertreten sein, um die Rechte der Genussrechte-Inhaber einbringen zu können.
Bis zum 15. September 2014 sollten sich die Anleger um ihre Forderungsanmeldungen gekümmert haben. Es müssen sämtliche noch offenen Forderungen anmeldet werden, damit diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Dabei muss folgendes beachtet werden: § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden - auch Forderungen, die erst später fällig wären, werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig. Daher müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Ansprüche angemeldet werden. Im Fall der PROKON-Genussrechte betrifft dies zum Beispiel Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen.
Wenn Anleger fachliche Unterstützung bei den nun kommenden, verschiedenen "Stationen" des Insolvenzverfahrens wünschen, sollten sie sich an Fachanwälte wenden, die spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht vorweisen können. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft und bearbeitet die insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team betreut die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.
Anleger, die sich im anstehenden Insolvenzverfahren vertreten lassen möchten, sollten sich der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anschließen. Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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