Pressemitteilung von Ilka Stiegler

Neue Wege aus der Krise: Chancen für mittelständische Unternehmen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Bedeutung des Wortes Krise erlebt derzeit einen Wandel. Wie Prof. Dr. Christoph G. Paulus von der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Restrukturierung e.V. im Handelsblatt-Journal feststellt, wird der vormals eher negativ besetzte Begriff Krise, in Bezug auf eine drohende Insolvenz eines Unternehmens zunehmend auch als Chance verstanden - als Chance zur Sanierung. Vor dem Hintergrund des neu aufgesetzten Insolvenzrechts wurde dem bisherigen Konkursrecht, häufig auf eine Zerschlagung der betroffenen Firma hinauslaufend, eine neue Option zur Seite gestellt. Das im Jahr 2012 eingeführte "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", ESUG soll Unternehmern in einer Krisenphase helfen, ihre Firma mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oder mit der speziellen Form des Schutzschirmverfahrens zu sanieren.

Anzeichen und Ursachen einer Krise
Erste Anzeichen einer Unternehmenskrise zeichnen sich oft lange im Vorfeld ab. Dazu gehören zum Beispiel sinkende Umsatzzahlen, hohe Fluktuationsraten bei Mitarbeitern, Überziehung der Kreditlinien, überfällige Zahlungen von Sozialabgaben und Umsatzsteuer. Die Ursachen können dabei verschiedenste Gründe haben - oft gehören dazu eine fehlende Unternehmensstrategie, die wirtschaftliche Abhängigkeit von einzelnen Kunden, falsche Einschätzungen von Marktentwicklungen oder Defizite in Buchhaltung oder Controlling. Die Krise entsteht meist von innen heraus. Nur selten führen externe Faktoren ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, zum Beispiel beim Ausfall von Kundenforderungen oder überraschenden Veränderungen des Marktes. Eine strategische Planung und vorausschauendes Handeln sind daher bei der Unternehmensführung besonders wichtig.

Frühes Handeln sichert größtmöglichen Handlungsspielraum
Zeichnet sich eine Krise im Unternehmen ab, eröffnet frühzeitiges Agieren den größtmöglichen Handlungsspielraum. "Im Beratungsgeschäft erleben wir immer wieder, dass erst bei akuten Liquiditätsproblem begonnen wird, Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten", berichtet Simon Leopold, Unternehmensberater und Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. "Die Maßnahmen sind dann in der Regel nicht zielführend und von hilflosem Aktionismus geprägt. Erkennt ein Unternehmer die Krise frühzeitig, gibt es vielseitige Möglichkeiten der Gegensteuerung. Je nach aktueller Situation lassen sich Szenarien einer außergerichtlichen Sanierung oder einer gerichtlichen Sanierung in Form einer "gesteuerten" Insolvenz gestalten. Beide Prozesse sind in der Umsetzung sehr komplex und verlangen ausreichende Erfahrungen sowie entsprechendes Fachwissen aus den verschiedensten Bereichen. Ohne externe Hilfe sind Sanierungsprozesse in der Regel nicht erfolgreich umsetzbar." Grundvoraussetzung für das Gelingen einer Sanierung ist es, dass das Management die wirtschaftliche Schieflage erkennt, sowie diese als Chance zur Reorganisation und Neustart für das Unternehmen sieht - außergerichtlich oder gerichtlich.

Außergerichtliche und gerichtliche Möglichkeiten der Sanierung
Ausgehend von der spezifischen Krisenphase des jeweiligen Unternehmens stehen demnach verschiedene Möglichkeiten für eine Sanierung zur Verfügung. Der Vorteil einer außergerichtlichen Sanierung liegt zunächst auf der Hand: Durch die nicht-öffentliche Umsetzung eines Sanierungskonzeptes sind keine Nachteile im Lieferanten- und Kundenverhältnis zu erwarten. Es sollten jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Sanierungsform erfolgreich umgesetzt werden kann. Im Vorfeld muss zum Beispiel genau analysiert werden, ob das Unternehmen künftig erfolgreich am Markt agieren kann (positive Fortführungsprognose). Die Krisenursachen müssen dafür detailliert untersucht und behoben werden. Nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung anstelle einer bloßen Behebung akuter Probleme hat das Unternehmen die Chance auf eine erfolgreiche Fortführung. Ansonsten führt auch eine außergerichtliche Sanierung mittel- bis langfristig nicht zum erhofften Erfolg. Das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel ist eine weitere Voraussetzung. Oft muss dafür neues Fremdkapital eingeworben werden, was in einer Phase der Sanierung gerade bei Finanzierungspartnern im Bankenbereich nicht einfach ist. Eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit macht eine außergerichtliche Sanierung nahezu unmöglich. Auch die Anzahl der Gläubiger ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung einer außergerichtlichen Sanierung. Unternehmensberater Leopold bestätigt: "In der Praxis bereitet der Abschluss eines außergerichtlichen Sanierungsprozesses oftmals Schwierigkeiten, da die verschiedenen Gläubigergruppen unterschiedliche Interessen verfolgen - insbesondere die gesicherten und die ungesicherten Gläubiger." Ein weiteres Problemfeld der außergerichtlichen Sanierung ist der häufig von der Hausbank aufgedrückte "Sanierungsstempel". Selbst nach Abschluss des Sanierungsprozesses werden neue Finanzierungsanfragen skeptisch gesehen. Demzufolge ist das Unternehmen - trotz "gefühltem" Neustart - gegenüber seinen Mitkonkurrenten weiterhin im Nachteil.

Gerichtliche Sanierung: Chance für den Mittelstand
Aus diesen Gründen bietet die gerichtliche Sanierung Chancen für einen ganzheitlichen Neuanfang. Denn Insolvenz bedeutet nicht das Ende. Kann ein nachhaltiges Sanierungskonzept vorgelegt werden und mit den nötigen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit am Markt dauerhaft wiederhergestellt werden, bietet das ESUG große Chancen für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens. "Es herrscht im Mittelstand immer noch eine große Unwissenheit zu den Vorteilen und der Umsetzung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung", berichtet Frank-Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Sanierungsexperte von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte. "Dabei bietet das Verfahren als Instrument zur Entschuldung und Restrukturierung vielfältige Möglichkeiten." In der Eigenverwaltung hat der Unternehmer die Möglichkeit, seine Firma mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu sanieren, ohne die Kontrolle über sein Unternehmen an einen Insolvenzverwalter zu verlieren. Frank-Rüdiger Scheffler erläutert: "Dem Management wird ein vorläufiger Sachwalter zur Seite gestellt, der lediglich eine prüfende und überwachende Funktion einnimmt - das operative Geschäft führt der Unternehmer direkt weiter." Weitere Vorteile des Verfahrens sind gedeckelte Sozialpläne der Mitarbeiter, Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge und das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit. Oft sichert dies die Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und bringt eine große finanzielle Entlastung für das Unternehmen. Nach den neuen ESUG Richtlinien haben zudem die Gläubiger bei der Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalter und der Verfahrensart maßgeblichen Einfluss. Hat das Unternehmen die Rückendeckung der wichtigsten Gläubiger, ist die Anordnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung praktisch sicher. "Die komplexen Strukturen und Anforderungen, die die insolvenzrechtliche Ordnung mit sich bringt, sind nur mit der Hilfe eines Teams von insolvenzerfahrenen Beratern zu meistern, um nachhaltige Lösungen für die Unternehmensfortführung zu entwickeln und umzusetzen", erläutert Simon Leopold. "Auch bei der gerichtlichen Sanierung sind ein frühzeitiges Handeln und die Auswahl der richtigen Partner erfolgsentscheidend."

Weitere Informationen gibt es unter http://www.abg-partner.de. Dort kann auch eine Anmeldung zu aktuellen Veranstaltungen erfolgen.

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