Pressemitteilung von Michael Sielmon

Jetzt Darlehenszins neu verhandeln


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Zu stattlichen 2,5% weniger Zins hat Jens finanziert. Bei einer Größenordnung eines Einfamilienhauses kommt da einiges Zusammen, was Jens gegenüber Klaus an Ersparnissen erwartet. Beide haben etwa gleich viel Darlehen aufgenommen, tilgen beide jeweils mit 2% Anfangstilgung und haben sich für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren entschieden. Also haben beide ähnliche Ausgangssituationen, abgesehen vom Zeitfaktor. Jens zahlt in den ersten 10 Jahren allerdings nur etwas mehr als 56.400 Euro an Zinsen, Klaus dagegen ist mit über 101.050 Euro dabei, was fast das Doppelte ist. Klaus muss dringend etwas unternehmen und Zinsen einsparen.

Aber Zinsen einsparen ist nicht ohne weiteres möglich. Es nervt etwas, wenn man darüber fantasiert, was man mit den unnütz gezahlten Zinsgeldern besseres anfangen könnte? Gerade erst vor ein paar Wochen lies sich Klaus einen Vorschlag für eine Umschuldung in ein Darlehen mit aktuellen, niedrigen Zinsen machen. Ziel war es, Zinsen einzusparen. Allerdings war die Vorfälligkeitsentschädigung der abzulösenden Bank so hoch, dass es keinen finanziellen Vorteil mit sich brauchte, die den Kredit umzustellen.

Viele Darlehensnehmer sind in einer ähnlichen Situation wie Klaus und würden auch lieber Zinsen einsparen. Sie haben vor einigen Jahren zu den nach damaligem Kenntnisstand günstigen Konditionen finanziert und mussten dann mit ansehen, wie sich die Darlehenszinsen immer weiter nach unten bewegten. Viele dieser Bauherren wissen jedoch nicht, dass sie vielleicht Zinsen einsparen können. Sie haben noch nicht erfahren, dass es reale dafür Chancen gibt und sie vielleicht ebenfalls in den Genuss eines billigeren Darlehens kommen können.

Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der vor kürzlich feststellte, dass Kreditverträge mit falscher Widerrufsbelehrung auch nach Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist noch widerrufbar sind. Daraus ergeben sich nun einige Ansätze, die diesen Darlehensnehmern Vorteile verschaffen könnten. Hierdurch lassen sich für viele Kreditnehmer erhebliche Zinsen einsparen.

Im schlimmsten Fall hat die Bank alles richtig gemacht und der Bauherr muss seinen Darlehensvertrag wie vereinbart bedienen. In dem Fall kann er leider keine Zinsen einsparen.

Jedoch wenn sich einige der vielen Kriterien für eine unsachgemäße Widerrufsbelehrung bestätigen, stehen die Chancen für den Darlehensnehmer sehr gut, das Darlehen umzuschulden, ohne dass seine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf.

In der Praxis ergibt es sich allerdings sehr häufig, dass die Perspektive der Bank, das Darlehensengagement an einen Konkurrenten zu verlieren, eine plötzliche Offenheit mit breitem Verhandlungsspielraum erzeugt. Die daraus resultierenden Vergleiche bescheren den Darlehensnehmern oft Zinsersparnisse in meist fünfstelliger Größenordnung.

Die Münchner Anwaltskanzlei Steinpichler ( http://www.steinpichler.de (http://www.steinpichler.de) ) unter der Leitung führender Fachanwälte für Bankenrecht und vielen verhandelten Fällen einen hohen Erfahrungsschatz vorzuweisen, der dem Mandanten meist einen wirtschaftlich sehr sinnvollen Weg zu erheblichen Ersparnissen ebnet. Diese Fachleute wissen, worauf es ankommt, wenn es darum geht, ansehnliche Resultate mit möglichst wenig Widerstand zu erreichen.

Bildrechte: Foto: Joe Miletzki
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Steinpichler Rechtsanwälte
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