Pressemitteilung von Michael Kordovsky

Ein Jahr Kreditmakler in Österreich


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Am 11. Juni 2011 feiert der Kreditmakler seinen ersten Geburtstag. Vor einem Jahr wurde neben dem neuen Verbraucherkreditgesetz das Berufsbild des unabhängigen Kreditmaklers als bankenunabhängiger Finanzierungsexperte in der Österreichischen Gewerbeordnung (im Rahmen der gewerblichen Vermögensberatung) verankert.

So wie ein Steuerberater als Bindeglied zwischen Klienten und dem Finanzamt fungiert, unterstützen Kreditmakler als unabhängige Berater Klienten bei ihren Kreditangelegenheiten und in ihren Gesprächen mit Banken: Zahlreiche Kreditnehmer sind mit den Geschäftspraktiken der Banken unzufrieden. Häufig ist dies aber darauf zurückzuführen, dass Kunde und Bank aneinander vorbei kommunizieren. Genau dort setzt ein Kreditmakler an, der den Bankjargon in die Sprache des Kunden und die Kundenwünsche in die Fachsprache der Banker übersetzt.

Kreditmakler wissen nämlich vorab, ob sich eine Finanzierung generell ausgeht und bei welchen Banken für den Kunden eine realistische Chance besteht, die richtige Finanzierung zu erhalten. Sie können mit Bankberatern auf Augenhöhe kommunizieren, verfügen über profundes Wissen und ein breites Netzwerk.

Strenge gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sich nur jene Berater als Kreditmakler bezeichnen dürfen, die wirklich bankenunabhängig sind. Darüber hinaus unterliegen sie den Transparenzrichtlinien des Verbraucherkreditgesetzes, weshalb sie zu absoluter "Kostenwahrheit" verpflichtet sind. Doch nicht nur diese Tatsachen schaffen Vertrauen. Gerade bei bestehenden Fremdwährungskrediten helfen das langjährige Know How dieser unabhängigen Experten und das Hinzuziehen eines Kreditmaklers bei Beantwortung heikler Fragestellungen. Durch umfassende Information und eine fundierte Beratung können Ängste genommen und Existenzen gerettet werden.

Die Vorreiterrolle übernimmt dabei die INFINA Credit Broker GmbH als der größte österreichische, unabhängige Kreditmakler mit Sitz in Innsbruck, Wien und Graz. Der Leitbetrieb INFINA verfügt neben spezialisierten Beratungscentren über ein flächendeckendes Netz an unabhängigen Kreditmaklern.

Kunden, die mit einem Kreditmakler aus dem INFINA Verbund sprechen, erhalten einen breiten Marktüberblick und Zugang zu allen Kredit gewährenden Instituten in ganz Österreich. Inbegriffen ist dabei der Zugriff auf eine umfangreiche Produktwelt - vom Generationenkredit bis zum Bauspardarlehen - und die Möglichkeit für Kunden, ohne Zusatzkosten schnell und effizient den für sie besten und geeigneten Kredit zu bekommen.

10 Gründe, weshalb Kunden zu einem Kreditmakler gehen sollten:

- Individuelles Finanzierungsgesamtkonzept unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Risikobereitschaft des Kunden.

- Rasche Entscheidungshilfe ob das Finanzierungs-vorhaben realistisch ist.

- Der Kreditmakler sucht immer die Stärken des Kunden und vertritt ausschließlich dessen Interessen.

- Unterstützung in der professionellen Gestaltung der Finanzierung (Kredit, Bausparfinanzierung und Leasing).

- Neutraler Marktüberblick: Echter Angebotsvergleich frei von Interessens konflikten.

- Minimierung von Bürokratie durch professionelle Aufbereitung aller Unterlagen, die die Bank fordert - der Abwicklungsprozess wird beschleunigt.

- Zeitersparnis: Bankenmarathon, ständig wechselnde Ansprechpartner und bürokratische Schikanen gehören der Vergangenheit an.

- Prüfung von Kreditverträgen und Konditionen und Übersetzung von "Bankchinesisch" in eine einfache, allgemein verständliche Sprache.

- Nachhaltige Betreuung über den gesamten Lebenszyklus - der Kreditmakler bleibt auch nach der Finanzierungszusage der Ansprechpartner in Sachen Kredit.

- Messbare Netto-Geld-Ersparnis durch Konditionen-optimierung.

Fakten:

Das Verbraucherkreditgesetz (seit 11.06.2011 in Kraft) beinhaltet unter anderem:

- umfassende vor- und vertragliche Informationspflichten (§§ 6,9 VKrG) wie z.B. die Angabe des effektiven Zinssatzes (Zinsen unter Einbeziehung von Kosten und Gebühren) und des Gesamtbetrages aller Rückzahlungen(Kreditsumme plus sämtliche Kosten)

- Rücktrittsrechte des Verbrauchers (§ 12 VKrG): Der Verbraucher kann von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe eines Grundes zurücktreten (§ 12). Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Bekommt der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß § 9 VKrG erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

Gleichzeitig mit dem Verbraucherkreditgesetz wurde der Kreditmakler ins Leben gerufen und in der Gewerbeordnung verankert. Nur bankenunabhängige Kreditvermittler dürfen sich als Kreditmakler bezeichnen.
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http://www.infina.at
Infina Credit Broker GmbH
Brixnerstraße 2/4 6020 Innsbruck

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