IFRS 9 - Umsetzung zügig angehen.
29.10.2014 / ID: 178784
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Nach langem Warten und vielen Verschiebungen wurde im Sommer diesen Jahres der finale IFRS 9 mit allen drei Phasen (Kategorisierung, Impairment und Hedge Accounting) vom IASB veröffentlicht. Auch wenn das EU Endorsement für IFRS 9 noch aussteht, und die Erstanwendung erst für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2018 geplant ist, sieht die FAS AG die Notwendigkeit, zeitnah im neuen Jahr mit der Umsetzung von IFRS 9 (wieder) zu starten.
Zum einen muss die Kategorisierung der Phase I von IFRS 9 (http://www.fas-ag.de/id-206_ias-39-vs-ifrs-9.html) bearbeitet und umgesetzt werden. Neuland dürfte für viele jedoch das Thema Impairment nach IFRS 9, mit der teils notwendigen Ermittlung von Life-time-expected Losses, sein.
Hier gilt es entsprechend Prozesse und Methoden für IFRS 9 zu definieren, umzusetzen und ggf. fehlende Daten zu sammeln. Entspannter können die Banken das Thema Hedge Accounting angehen. Da der IFRS 9 hier bis zur finalen Entscheidung über den zukünftigen Macro Hedge Ansatz keine verpflichtenden Anwendung vorgibt, können die bestehenden Regeln des IAS 39 auch unter IFRS 9 beibehalten werden.
Trotzdem sollten sich nach Ansicht der FAS AG die Banken nicht auf eine reine formelle Umsetzung der Standardanforderungen des IFRS 9 beschränken. Vielmehr besteht die Notwendigkeit, aber auch die Chance, sich frühzeitig über die bilanzielle Steuerung unter IFRS 9 Gedanken zu machen. Durch die geänderte Kategorisierung der Aktivseite ohne entsprechende Anpassung der Passivseite drohen sonst nach IFRS 9 ungeplante GuV Effekte.
Die http://www.fas-ag.de berät Banken und andere Finanzdienstleister bei der Einführung und Umsetzung von IFRS 9 sowie der Implementierung von verwandten regulatorischen Berichtsanforderungen, wie FINREP, Asset Encumbrance und der generellen Bilanzierung nach IFRS und HGB.
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