Arbeitsrecht: Risiken des Arbeitnehmers bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
09.12.2014 / ID: 182632
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Frankfurt, 9. Dezember 2014 - Nicht jede Kündigung zieht eine Kündigungsschutzklage vor Gericht nach sich. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich trennen, geschieht dies oftmals über den Abschluss von Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. So begrüßenswert die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Einzelfall sein mag, so sollten sich Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss möglicher Konsequenzen bewusst sein. Denn je nach Vertragsgestaltung hat dies erhebliche finanzielle Auswirkungen, zum Beispiel wenn es um den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld geht. Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, zeigt in einem aktuellen Fachbeitrag auf ihrem Blog zum Arbeitsrecht hierfür wichtige Punkte auf.
"Unter einem Abwicklungsvertrag versteht man die nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitgebers getroffene vertragliche Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die Kündigung unter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu akzeptieren. Im Gegenzug bietet der Arbeitgeber in vielen Fällen für den Verlust des Arbeitsplatzes die Zahlung einer Abfindung an", erläutert Rechtsanwältin Sonja Reiff die beiden Vertragsarten. "Vereinbaren die Parteien vertraglich eine Beendigung, ohne dass eine Kündigung vorausgegangen ist, handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag."
Ein wesentlicher Punkt für Arbeitnehmer, die noch kein neues Arbeitsverhältnis sicher haben, sind die Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages. Je nach individuellen Umständen und Vertragsgestaltung kann der Verzicht auf eine Kündigung bzw. auf die an eine Kündigung anschließende Kündigungsschutzklage nämlich zu Sperrfristen und einer deutlichen Kürzung der Arbeitslosengeldbezüge führen. Dies bestätigt auch die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Bundesagentur für Arbeit hat mittlerweile ihre Durchführungsanweisung an die einzelnen Arbeitsagenturen entsprechend geändert.
Wichtige Faktoren, die bei der Beurteilung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Rolle spielen, sind unter anderem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Höhe möglicherweise gezahlter Abfindungen sowie Regelungen und Fristen zur Freistellung. Hierauf geht Anwältin Sonja Reiff in ihrem neuen Fachbeitrag zum Arbeitsrecht ausführlich ein unter:
http://www.arbeitsrecht-frankfurt.info/aufhebungsvertrag-und-abwicklungsvertag-die-risiken-fuer-den-arbeitnehmer/
Darüber hinaus empfiehlt sie Arbeitnehmern im Zweifel vor Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages eine persönliche Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn die finanziellen Auswirkungen können im ungünstigen Fall sehr gravierend sein.
Über Sonja Reiff, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt
Sonja Reiff ist Partnerin in die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt sie hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen und schöpft hierbei aus ihrer langjährigen praktischen Erfahrung als Anwältin im Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist Sonja Reiff regelmäßig als Rechtsexpertin im Radio zu hören, z.B. beim Hessischen Rundfunk. Schwerpunkte der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.
Tag-It: Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Urteile Bundessozialgericht, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrfrist, Verkürzung Arbeitslosengeldbezug
Quelle der Pressemeldung: http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/324-arbeitsrecht-risiken-des-arbeitnehmers-bei-aufhebungsvertrag-und-abwicklungsvertrag.html
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