Pressemitteilung von Annette Kraus

MiLoG bescheinigt Realitätsverlust der politischen Entscheider


02.02.2015 / ID: 186388
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Am 29.01.15 veranstalteten die CASA- Seminare für steuerberatende Berufe in Alzenau ein Brennpunktseminar zum neuen Mindestlohngesetz, das von Rechtsanwalt Christoph Gahle gehalten wurde.

Zwar ist die Grundsatzentscheidung, einen Mindestlohn einzuführen, um soziale Verwerfungen zu bekämpfen, vertretbar. Jedoch ist das neue Mindestlohngesetz inkonsequent, unübersichtlich und unverhältnismäßig.

Diese defizitäre Umsetzung bringt viele ungeklärte Rechtsfragen. Viele Fragen sind bis zum heutigen Tag durch die zuständigen Behörden offen, teilweise erhalten sie von verschiedenen Stellen unterschiedliche Meinungen.

Diese unbefriedigende Situation trifft besonders den Mittelstand, der wieder einmal der Dumme ist - und deren Berater. Zwar gibt es in 22 der 28 EU-Ländern bereits ähnliche Vorschriften, aber wohl nicht in der deutschen Gründlichkeit.

Inkonsequenz
Durch die vielen Ausnahmeregelungen bei den bestehenden Tarifverträgen, die jedoch nur teilweise repräsentativ sind und generelle Bereichsausnahmen sind die Arbeitgeber oft überfordert. Unerträglich ist die Durchgriffshaftung ins Privatvermögen oder die Haftung für Vergehen der Nachunternehmer.

Unübersichtlichkeit
Das Gesetz erhält viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Interpretation Tür und Tor öffnen. Ein Beispiel sind die mindestlohnwirksamen Leistungen und die Fälligkeitsvoraussetzungen, die in einigen Fällen bis heute nicht geklärt sind. So kann bei starren Vergütungsregelungen bei geringfügig Beschäftigten sehr schnell der Mindestlohn unterschritten werden. Weitere Problemfälle sind der Akkordlohn oder Provisionszahlungen. Was gehört zum Arbeitsentgelt und was nicht?

Unverhältnismäßigkeit
Die Höhe der Bußgelder lässt vermuten, dass die politisch Verantwortlichen den Realitätsbezug verloren haben. Erstverstöße werden mit Bußgeldern von 1.000 bis 3.000 EUR pro Arbeitnehmer geahndet. Verstösse gegen eigene Zahlungspflichten werden mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet. Wer im Bundestag (auch noch grottenschlecht) ein Lied von Pipi Langstrumpf singt, ist wohl am falschen Ort. Diese Bußgelder bedrohen den Mittelstand und sind unverhältnismäßig.

Rechtsunsicherheit
Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt. Es wirft mehr Fragen auf als es beantwortet. Hierzu einige Beispiele:
Wie ist die Ausnahmevorschrift für Praktikanten zu werten, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert? Ist wirklich gewollt, dass nebenberufliche Amateur-Fussballspieler unter das MiloG fallen, die in ihrem Hauptjob sozialversichert sind?
Neben- und hauptberufliche Trainer und Dirigenten fallen auch unter das Gesetz.

Die Einführung des MiLoG hat sicher seine Berechtigung, wenn man an den Fall Schlecker XXL denkt. Über die defizitäre Umsetzung herrscht bei den Bürgern großes Unverständnis.

Die rund 40 Seminarteilnehmer waren auch mit den Rahmenbedingungen - wie immer - sehr zufrieden. Das etablierte CASA Konferenzcenter ist auf Tagesseminare bis 100 Personen spezialisiert. Das Besondere ist, dass CASA über genügend kostenlose Parkplätze verfügt und sehr gut erreichbar ist. Neu ist die superschnelle synchrone SDSL-Datenleitung mit 100 Mbit/s, die sich sehr gut für Videokonferenzen eignet. Freies WLAN. Weitere Informationen zu dem Konferenzcenter und den Steuerberater-Seminaren erhalten Sie unter http://www.casakonferenzcenter.de (http://www.casakonferenzcenter.de)
CASA Konferenzcenter Alzenau veranstaltet CASA Seminare für Steuerberater

http://casakonferenzcenter.de
CASA Konferenzcenter
Industriegebiet Süd E 4 63755 Alzenau in Unterfranken

Pressekontakt
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