Neu ab 01. Juli 2011
29.06.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Freising, Juni 2011
Ab 01. Juli profitieren die Inhaber einer Prepaid MasterCard mit P-Konto, die die petaFuel GmbH in Kooperation mit der Schwäbische Bank AG herausgibt, von einem gesetzlich erhöhten Basisfreibetrag. Die unpfändbaren Beträge steigen demnach von 985,15 Euro monatlich auf 1.028,89 Euro an. Schuldnern, die aufgrund einer Pfändung auf ein schufafreies Prepaid MasterCard P-Konto angewiesen sind, stehen somit über 40 Euro mehr im Monat zum Wirtschaften zur Verfügung.
Prepaid MasterCards mit P-Konto: Der zuverlässige Schutz vor Pfändung
Für Prepaid MasterCards mit Girokontofunktionalität, z.B. MeineGiroKarte oder SupremaCard, können Kunden der Kreditkarten auf Guthabenbasis auf Wunsch einen Pfändungsschutz einrichten. Das pfändungssichere P-Konto garantiert dem Kontoinhaber im Falle einer Pfändung jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Basisfreibetrag, auf den Gläubiger keinen Anspruch haben und der eine angemessene Lebensführung gewährleisten soll. Dieser Freibetrag wurde nun vom Gesetzesgeber zum 1. Juli 2011 um rund 4 Prozent auf 1.028,89 Euro erhöht. Für die Besitzer einer Prepaid MasterCard mit P-Konto bedeutet das über 40 Euro mehr im Monat, die von den Gläubigern nicht angetastet werden können.
Alle bestehenden Regelungen zum P-Konto werden selbstverständlich beibehalten. Egal ob Lohn, Sozialleistungen oder Geldgeschenke - Prepaid MasterCards mit P-Kontofunktion schützen Geldeingänge jeglicher Herkunft sicher und zuverlässig in Höhe des Freibetrages vor Pfändungen. Der neue Sockelfreibetrag von 1.028,89 Euro kann wie gehabt bei nachweisbaren Unterhaltspflichten erhöht werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Banken spielen Schufa-Einträge bei der Eröffnung eines Prepaid MasterCard P-Kontos bei der Schwäbischen Bank keine Rolle. Da das pfändungssichere P-Konto auf Guthabenbasis geführt wird und auch die dazugehörige Prepaid Mastercard (z.B. MeineGiroKarte, SupremaCard, uvm.) nicht überziehbar ist, wird bei der Kontoeröffnung auf jeglichen Kontakt mit der Schufa oder sonstigen Ratingagenturen verzichtet. Die Prepaid-Funktion schützt zudem effektiv vor erneuter Verschuldung.
Der Pfändungsschutz kann vom Kontoinhaber selber ganz einfach für alle Prepaid MasterCards mit Kontofunktionalität eingerichtet werden. Alle Informationen dazu findet der Kontoinhaber online im passwortgeschützten Bereich, wo er mit wenigen Klicks die Umwandlung in ein P-Konto durchführen kann.
Weitere Informationen zu Prepaid MasterCards mit P-Kontofunktion unter
http://www.supremacard.de und http://www.meinegirokarte.de.
Informationen zum P-Konto unter http://www.pkonten.de.
Prepaid MasterCard P-Konto pkonto Pfändungsfreibetrag Pfändungsschutzkonto Freibetrag schufafrei Konto
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Münchner Str. 4 85354 Freising
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