Pressemitteilung von Thomas Schalow

Die Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen


29.04.2015 / ID: 194041
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Mit Einführung der Abgeltungssteuer (http://www.wertios.com/news_geldanlage-2/blog/)2009 wollte die Bundesregierung die damalige Rechtslage zur Steuerbelastung von Kapitalerträgen vereinfachen. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt für unterschiedliche Erträge auch unterschiedliche Steuersätze fällig, werden seit Januar 2009 auf alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben.

Die Steuer wird in diesem Zusammenhang nicht nur auf Zinserträge von Festgeldkonten und Sparkonten fällig, sondern sie wird auch auf Dividenden, Fondserträge und sogar Kursgewinne berechnet. Gerade bei langfristigen Fondserträgen wirkt sich die Abgeltungssteuer durchaus negativ aus. Um Steuern zu sparen, kann es sich lohnen, alternative Anlagekonzepte wie etwa eine Lebens- oder Rentenversicherung zu nutzen. Auch mit offenen Immobilienfonds, die Teile ihrer Gelder im Ausland investieren, können Steuern gespart werden.

Um Kleinsparer durch die Einführung der Kapitalertragssteuer finanziell nicht über Gebühr zu belasten, hat die Bundesregierung Freibeträge geschaffen, die von jedem Bürger genutzt werden können. So bleiben Zinsen, Fondserträge und Dividenden bis zu einem Betrag von 801 Euro pro Person bei Stellung eines Sparerpauschbetrages (http://www.wertios.com/sparerfreibetrag/)steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, wird die Steuerlast direkt von den Banken ermittelt und ans Finanzamt abgeführt. Da mit der Zahlung der Abgeltungssteuer die gesamte Steuerschuld abgegolten ist, ist eine zusätzliche Steuererklärung und Auflistung der Kapitalerträge seither nicht mehr notwendig.
Abgeltungssteuer Steuerbelastung Kapitalertrag Zinsertrag Sparerpauschbetrag

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