Sicherer Zugriff bald auch ohne SmartCard
27.05.2015 / ID: 196269
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) Nürnberg, 27. Mai 2015: Sicher wie die SmartCard - einfach wie ein Login mit Nutzername und Passwort; das ist der Anspruch des neuen Verfahrens, mit dem die <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=302" target="_blank">DATEV eG</a> künftig Zugriff auf bestimmte Online-Anwendungen gewährt. Statt auf die bislang benötigte zusätzliche SmartCard setzt der DATEV SmartLogin auf das Smartphone des Nutzers als Besitzkomponente. Genau genommen übernimmt eine spezielle App auf dem Gerät diese Funktion. Dieser Zugriffsschutz ist bei gleich hohem Sicherheitsfaktor einfacher zu handhaben und ist schneller verfügbar, da an die Nutzer keine Hardware ausgeliefert werden muss.
Vom Prinzip der Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugriff auf vertrauliche Daten und Anwendungen im <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=2195" target="_blank">DATEV-Rechenzentrum</a> rückt der IT-Dienstleister dabei nicht ab. Immerhin handelt es sich bei den dort gespeicherten Daten in der Regel um sensible und geschäftskritische Informationen der Anwender - beispielsweise um Finanz- und Strukturdaten von Unternehmen. Um diese vor unautorisiertem Zugriff oder gar Manipulation zu schützen, muss sich der Nutzer mit der Kombination einer Wissens- und einer Besitzkomponente autorisieren. Bislang erfolgte dies stets in Form eines mIDentity mit integrierter <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=63960" target="_blank">SmartCard </a>und der Eingabe der dazu gehörigen PIN.Virtualisierung der SmartCard
Die DATEV SmartLogin-App virtualisiert nun gewissermaßen die Smartcard-Funktionalität. Der Nutzer lädt sie einfach auf sein Smartphone. Bei der ersten Aktivierung wird sie fest mit dem Mobilgerät verknüpft und auf dem im Hintergrund arbeitenden sogenannten Smart Security Management Server (SSMS) registriert. Dieser kontrolliert dann bei jedem Login zum einen, ob die mobile App wirklich auf dem ursprünglich registrierten Gerät läuft und nicht modifiziert worden ist, zum anderen, ob die vom Anwender eingegebene PIN stimmt.
Das Verfahren setzt also nicht nur das Smartphone als Besitzkomponente voraus, sondern auch die Bindung zwischen App, Gerät und Identität. Diese Informationen werden auf einem speziellen, geschützten Kanal an den SSMS übermittelt. Erst nach erfolgreich absolvierter Prüfung gibt dieser die Nutzung der Identität frei, sodass damit auf Daten oder Anwendungen zugegriffen werden kann. Das Sicherheitsniveau ist so mit dem der physischen SmartCard vergleichbar. Technisch setzt die Lösung auf einer mobilen Sicherheitslösung des Wormser Unternehmens Kobil Systems auf.Steuererklärung sicher per Smartphone freigeben
DATEV SmartLogin befindet sich derzeit in der Pilotphase und wird den DATEV-Anwendern noch im Laufe des Jahres 2015 für ausgewählte Szenarien zur Verfügung stehen. Sukzessive wird das Verfahren in diversen Bereichen die DATEV SmartCard ablösen. Ein erstes Einsatzszenario ist Freizeichnung online. Über diese Online-Anwendung können Mandanten eines Steuerberaters ihre eigene Steuererklärung bequem per Mausklick für die Übermittlung ans Finanzamt freigeben.
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