Anwaltskanzleien: DATEV buchstabiert beA neu
28.07.2015 / ID: 201342
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) Nürnberg, 28. Juli 2015: Über die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) wird derzeit in der Anwaltschaft viel diskutiert. Mit dem beA können sämtliche Geschäftsprozesse und Kommunikationsmaßnahmen, auch bisher über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erfolgte Übermittlungen, rechtssicher abgewickelt werden. Für die Anwender von <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=60007" target="_blank">DATEV Anwalt classic pro</a> wird die Einführung des beA aus technischer Sicht komplikationslos verlaufen. Denn die <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=302" target="_blank">DATEV</a> wird eine entsprechende Anbindung aus der Anwendung Anwalt classic pro zur Verfügung stellen, und somit einen Workflow ermöglichen.
Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs gleichzeitig als Anlass zu verstehen, die Arbeitsabläufe in der Kanzlei insgesamt effizienter zu gestalten - dazu regt die DATEV mit ihrem umfangreichen Portfolio aus <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=21751" target="_blank">Kanzleisoftware</a>, Weiterbildungs- und Beratungsleistungen an. Anwälte, die die Implementierung des beA als Impuls verstehen, ihre Kanzleiorganisation gezielt zu verbessern, werden von der Neuerung am meisten profitieren.
Rechtsanwälte sollten jetzt handeln
Vor der Einführung des beA sollte sich jeder Anwalt und jede Anwaltskanzlei Gedanken darüber machen, wer auf die individuellen Postfächer zugreifen darf. Zu klären ist insbesondere, wer Krankheits- und Urlaubsvertretungen wahrnimmt. Denn damit verbunden ist die sensible Frage, wer E-Mails lesen und im Namen des jeweiligen Anwalts versenden darf. Diese Frage sollte bis Ende 2015 von jedem Anwalt und in jeder Kanzlei geklärt sein.
Dabei sind sowohl datenschutzrechtliche als auch berufsrechtliche Vorgaben zu beachten. Zudem bewähren sich die eingegebenen Zugangsberechtigungen in der Praxis nur, wenn sie zu den tatsächlichen Arbeitsabläufen passen. Gerade diese ändern sich indes durch die Einführung des beA. Entscheidend ist etwa, wie mit den über das beA empfangenen Dokumenten umgegangen wird. Zum Beispiel ob Schriftsätze ausgedruckt und händisch zur passenden Akte zugefügt werden oder ob sie mit einem Klick der richtigen elektronischen Akte zugeordnet werden können.
Die DATEV unterstützt ihre Mitglieder daher über die technische Einrichtung des beA hinaus auch darin, mit einer konsequenten Digitalisierung die Arbeits-abläufe in der Kanzlei rechtssicher und effizienter zu gestalten.
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