Woodfeeling GmbH und das Wettbewerbsbeschränkungsgesetz
25.08.2015 / ID: 203448
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gegen das Unternehmen Woodfeeling in Bremen laufen Anzeigen beim Bundeskartellamt (BKartA). Über Jahre hat die Firma Woodfeeling (http://www.woodfeeling.de/woodfeeling/index.html) versucht wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zu schließen. Händler wurden beeinträchtigt und unbillig versucht zu manipulieren. Der dadurch entstandene Schaden für die Verbraucher beläuft sich auf ca. 3,0 Mio. Euro pro Jahr.
Das Unternehmen Woodfeeling mit seinem Firmenkonstrukt z.B. Karibu Holztechnik (http://www.karibu.de/) kooperierte mit verschieden ausländischen Unternehmen wie dem französischem Unternehmen Outside Living Industries in Frankreich. Hergestellt und vertrieben werden von Karibu hauptsächlich Holzprodukte wie Gartenhäuser und Saunen.
Öffentlich bekannt wurde der Verstoß gegen das GWB durch die identischen Produktpreise bei verschiedenen Gartenhaus Händlern im Internet. Eine Preisabsprache könnte vermutet werden.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet eine Einschränkung des Wettbewerbs durch wettbewerbsbeschränkendes Verhalten. Das Bundeskartellamt in Bonn wacht über die Einhaltung des Gesetzes. Woodfeeling hat seit 2012 Internetunternehmen unter Androhung von Liefer- und Bezugssperren genötigt die vorgegebenen Verkaufspreise einzuhalten. Es gibt verschiedene Anzeichen, dass es sich um eine gängige Praxis handelt, den Wettbewerb zu beeinflussen. Von Karibu liegen Beweise gegen den Verstoß gegen das Bundeskartellamt vor. Durch Preisvorgaben werden die Verbraucher getäuscht und die Marktmacht großer Händler gestärkt. Im vorliegenden Fall vertreibt Karibu selbst Produkte über das Internet. Karibu stützt dadurch seine eigenen Verkaufspreise und die der großen Baumarktketten.
Hohe Gartenhaus Verkaufspreise bedeuten hohe Renditen und stärken die Marktpräsenz der wirtschaftlich angeschlagenen Bauhausketten. Das Preisdiktat führte eine Marktpreisbeeinflussung von ca. 10%. Die vorgegebenen Verkaufspreise lagen deutlich über dem tatsächlichen Marktpreis. Bei einem Woodfeeling Umsatzvolumen von mindestens 30 Mio. EUR pro Jahr ergibt sich ein Schaden von mehreren Millionen EURO pro Jahr.
Interessant wird die Frage sein, wie das Bundeskartellamt in Bonn auf die Beweise reagiert und Bußgelder gegen die Unternehmen verhängt werden.
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