Nachfolgeformen: Jetzt, gleich oder später?
17.09.2015 / ID: 205381
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) Nürnberg, 17. September 2015: Rund drei Viertel aller Kanzleien werden heute innerhalb der Familie übertragen. Treten Sohn oder Tochter das unternehmerische Erbe an, gilt dies noch immer als das Ideal einer gelungenen Nachfolgeregelung. Doch nicht nur wenn geeigneter Nachwuchs fehlt, sollten auch andere mögliche Perspektiven beleuchtet werden - etwa die frühzeitige Aufnahme eines passenden Partners oder der Komplettverkauf an einen Externen.
Ärztefamilien, Juristenhäuser, Apothekerclans, Unternehmerdynastien: Starke Familientraditionen gefallen besonders, wenn sie mit glorreichen Karrieren in derselben Disziplin einhergehen. Aber bei weitem nicht alle Kinder sind fähig und gewillt, in die Fußstapfen ihrer Eltern zu treten. Studien offenbaren, dass Väter dies zwar durchaus wissen, aber dennoch häufig mangels Alternativen ihren Nachwuchs als Nachfolger auf den Chefsessel hieven - mit sämtlichen Risiken und Nebenwirkungen für das Unternehmen wie für die Familien.
<a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=77552" target="_blank">Steuerberater</a> haben im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen zumindest den Vorteil, dass sie frühzeitig absehen können, ob ein Familienmitglied denselben beruflichen Weg wie sie selbst einschlägt. Die Ausbildung ist lang und die Führung einer Kanzlei verlangt unabdingbar den Titel. Ansprechen sollten sie das Thema in der Familie aber in jedem Fall beizeiten - mit aller gebotenen Offenheit im Hinblick auf den Gesprächsausgang. So ersparen sie sich spätere Überraschungen und laufen nicht Gefahr, ihre Kinder in eine ungeliebte Rolle zu drängen. Auch die kritische und ehrliche Prüfung, ob der eigene Nachwuchs nicht nur die fachlichen Qualifikationen, sondern auch die erforderliche unternehmerische Begabung und Neigung mitbringt, ist unabdingbar.
Soll die Nachfolge dann tatsächlich innerhalb der Familie geregelt werden, müssen sich ausscheidende Steuerberater auch die Tatsache vor Augen halten, dass langjährige Mandanten sie bei etwaigen Schwierigkeiten auch nach ihrem Austritt als Gesprächspartner suchen werden. Nicht zuletzt gehören auch die finanziellen Aspekte mitberücksichtigt, da nicht wenige Steuerberater ihre Kanzlei als Hauptbestandteil zur Sicherung ihrer Altersvorsorge eingeplant haben und eine entsprechende Abgeltung dann auch realisiert werden muss.
Langjährige Mitarbeiter genießen VertrauensvorschussÄhnlich angenehm wie im Rahmen der Familie empfinden Mandanten ein Arrangement, bei dem ein langjähriger Mitarbeiter oder eine langjährige Mitarbeiterin die Kanzlei übernimmt. Bei diesem Konzept gelten dieselben Regeln wie bei der familiären Nachfolge: rechtzeitig prüfen, ob der angestellte Berufsträger unternehmerisch beschlagen genug ist, und insbesondere die Frage der Finanzierung des Kaufpreises frühzeitig ansprechen und regeln.
Eine ganze Reihe von Steuerberatern ist demgegenüber aber gar nicht in der luxuriösen Ausgangsposition, einen Nachfolger innerhalb der eigenen Reihen wählen zu können. Für sie stellt sich im Wesentlichen nur die Frage, ob sie frühzeitig einen passenden Partner an ihrer Kanzlei beteiligen wollen - unter Berücksichtigung der steuerlichen Nachteile, die ihnen gegebenenfalls entstehen, wenn dies vor dem 55. Geburtstag geschieht.
Wenn die schrittweise Beteiligung eines Partners mit dem Ziel der vollständigen Übernahme allen Parteien einen vergleichsweise sanften Übergang erlaubt, sind Mandats- und damit Wertverluste kaum zu befürchten. Ein Risiko besteht insofern, als dass jede Partnerschaft in die Brüche gehen kann, was im schlimmsten Fall während der Übergangsphase zu einer Realteilung der Kanzlei führen könnte. Ein ähnliches Szenario kann auftauchen, wenn zunächst ein Berufsträger mit der Perspektive der späteren Übernahme ganz normal angestellt wird. Abgesehen davon, dass eine Kanzlei das Gehalt eines weiteren Steuerberaters wirtschaftlich erst einmal tragen muss, läuft sie damit Gefahr, im Falle der vorzeitigen Kündigung Mandate zu verlieren.
Der Komplettverkauf birgt weniger RisikenDiesen Risiken geht aus dem Weg, wer seine Kanzlei in einem Schritt komplett an einen Nachfolger verkauft. Mittlerweile gibt es für die Suche Alternativen zum klassischen Inserat in Zeitungen und Fachmagazinen. So unterhalten sowohl die regionalen Steuerberaterverbände als auch private Unternehmen Onlineplattformen, die sich auf die Vermittlung von Unternehmenskäufern und -verkäufern spezialisiert haben. Wer die Suche nicht selbst in die Hand nehmen möchte, kann auf die Dienste diverser etablierter Kanzleimakler zurückgreifen. Diese verlangen zwar Provision, kümmern sich aber meist auch um die Moderation der Verhandlungen und unterstützen die Vertragsgestaltung.
Auch die <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=302" target="_blank">DATEV</a> bietet eine Online-Kanzleibörse (<a href="http://www.datev.de/kanzleiboerse" target="_blank">www.datev.de/kanzleiboerse</a>), auf der potenzielle Verkäufer und Käufer von Steuer-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien zusammengebracht werden. Das Angebot der Genossenschaft ist unabhängig von der DATEV-Mitgliedschaft für jedermann frei zugänglich, kosten- und provisionsfrei. Kanzleiinhaber, die ihre Kanzlei verkaufen wollen oder einen Teilhaber suchen, haben die Möglichkeit, ihr Unternehmen auf der Kanzleibörse anonymisiert zu präsentieren. Neben den persönlichen Daten des Kanzleiinhabers interessieren der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter sowie Unternehmenskennzahlen. Interessenten können die anonymisierten Angebote nach bestimmten Suchkriterien, wie der Region und der Umsatzklasse filtern und eine Anfrage stellen. DATEV sendet alle Anfragen dem Inhaber der Anbieterkanzlei zu, der dann selbst über die Kontaktaufnahme und das weitere Vorgehen entscheidet.Auch das Bauchgefühl befragenWesentlicher Bestandteil der Verhandlungen ist selbstverständlich der Kaufpreis. Hier können Steuerberater eine verlässliche Ausgangsgrundlage finden, wenn sie ihre Kanzlei von der DATEV bewerten lassen. Das ist allerdings bereits weit im Vorfeld der geplanten Übertragung zu empfehlen - denn die Tatsache des erzielbaren Preises entscheidet letztlich maßgeblich über den Zeitpunkt der Veräußerung. (Siehe auch Folge 4 "Auf Heller und Cent? Ihr Kanzleiwert" dieser Serie.)
Zudem bleibt durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Kanzleiwert die Möglichkeit, durch entsprechende Anpassungen und Optimierungen den Wert erheblich zu steigern - zumindest sofern noch drei bis fünf Jahre Zeit bleiben.
Bei der letztendlichen Wahl eines Käufers - so denn mehrere Interessenten in Frage kommen - sollten sich Steuerberater auch von ihrem Bauchgefühl leiten lassen. Denn letztlich passt ein ihnen selbst sympathischer Kandidat meist auch gut zu Mitarbeitern wie Mandanten.
Viele Kanzleikäufer sind heute im Übrigen nicht mehr die klassischen <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=108155" target="_blank">Existenzgründer</a>, sondern bereits bestehende Kanzleien. Eventuell kann man sich also auch mit dem Verkauf an eine größere Einheit anfreunden. Diese Verbünde offerieren meist die Möglichkeit, nach der Veräußerung weiter als Geschäftsführer oder Angestellter tätig zu bleiben, was bei manchen Beratern eine finanzielle Notwendigkeit darstellt, bei anderen vielleicht eine Herzensangelegenheit ist.Ganz konkret: mehr erfahrenAuch bei der Planung der Nachfolge kann einiges schief gehen. Mehr dazu erfahren Sie anhand eines Fallbeispiels im nächsten Teil der DATEV-Serie "Kanzleinachfolge/Kanzleiübernahme".
Weitere Informationen zum Thema Kanzleinachfolge/Kanzleiübernahme erhalten Sie von den DATEV-Consulting-Experten über <a href="http://www.datev.de/consulting" target="_blank">www.datev.de/consulting</a>
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