Pressemitteilung von Marten Clüver

Nächste Instanz: Uber gegen Taxi Deutschland, Gerichtstermin im Juni 2016


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Frankfurt, 28.9.2015. Das Gerichtsverfahren, in dem Uber wegen unlauteren Wettbewerbs dem App-Betreiber Taxi Deutschland unterlegen war, geht in die nächste Instanz. Am 18.3.2015 hatte das Landgericht Frankfurt im viel beachteten Hauptverfahren geurteilt, das Uberpop-Geschäftsmodell sei eindeutig rechtswidrig. Im Nachgang hatte das Unternehmen erklärt, sich zukünftig an deutsche Gesetze halten zu wollen, und das Angebot vom Markt genommen. Nun versucht Uber, sein Geschäftsmodell erneut vor Gericht durchzusetzen, und hat Berufung eingelegt. Ein Gerichtstermin vor dem OLG Frankfurt könnte bereits im Juni 2016 stattfinden.

"Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen, denn Personenbeförderung ist weltweit ähnlich reguliert", erklärt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. So widerspreche es auch hierzulande dem Verbraucherschutz und geltendem Recht, Personenbeförderung mit behördlich nicht genehmigten Fahrern zu betreiben, in weder zugelassenen noch versicherten Fahrzeugen.

Der unlautere Wettbewerb ergibt sich, weil Ubers Modell die für den Verbraucherschutz gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Unbedenklichkeitsnachweise für Fahrer, Fahrzeug und Unternehmer sowie die für Personenbeförderung vorgeschriebene Fahrzeugversicherung nicht erbringt. Gesamtkosten im ersten Jahr belaufen sich für Taxifahrer auf rund 5.600 Euro am Beispiel Frankfurt/Main.

"Alle Tests, Zeugnisse und Nachweise dienen ausschließlich der Sicherheit der Fahrgäste. Uber möchte erwirken, dass Vorschriften gelockert oder aufgehoben werden, klagt sich durch die Instanzen. Hier wird klar der Profit vor die Sicherheit der Fahrgäste gestellt."

Detaillierte Zahlen zu den Kosten im Einzelnen sowie Bildmaterial finden Sie hier:
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Bildquelle: Taxi Deutschland eG
Taxi Deutschland Uber Gerichtstermin Uberpop Taxizentralen Personenbeförderung Verbraucherschutz

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