Basiskonto: Mehr Augenmaß bei Umsetzung
28.10.2015
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) München, 28. Oktober 2015 – Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken fordern mehr Augenmaß bei der Einführung eines Basiskontos für EU-Bürger. Grundlage für das Basiskonto ist die europäische Zahlungskontenrichtlinie, die der deutsche Gesetzgeber umsetzen muss.
Nicht nachvollziehen können die Kreditgenossenschaften im Freistaat, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf in einigen Punkten über die Anforderungen aus Brüssel hinausgeht. „Berlin legt ohne Not eine Schippe drauf, was den Zeitplan der Umsetzung und den Kreis der Kontoberechtigten anbelangt“, stellt Jürgen Gros, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB), anlässlich des Beschlusses des Kabinettsentwurfs durch die Bundesregierung fest.
Der GVB hält es für notwendig, die Eröffnung eines Basiskontos bei Regionalbanken an einen Bezug des Kunden zum jeweiligen Geschäftsgebiet zu knüpfen. Die europäische Richtlinie lässt das zu. Dennoch will die Bundesregierung die Banken dazu verpflichten, allen EU-Bürgern unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort ein Basiskonto einzurichten. „Dabei macht es keinen Sinn, wenn eine regionale Kreditgenossenschaft Konten für im EU-Ausland ansässige Kunden eröffnen soll“, so Gros.
Kritisch sieht der GVB zudem, dass das Umsetzungsgesetz bereits früher als vom EU-Gesetzgeber vorgeschrieben in Kraft treten soll. Damit bliebe den Banken weniger Zeit, um die IT-Systeme umzustellen, Prozessabläufe zu definieren und Formulare anzufertigen. Der Verband setzt sich deshalb dafür ein, dass der in der europäischen Richtlinie eingeräumte Spielraum bis September 2016 ausgeschöpft wird. Gros: „Dadurch würden Umsetzungsfehler vermieden und Rechtssicherheit geschaffen, von der auch die Kunden profitieren.“
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