MdB M.Kurth (GRÜNE) "Kammern stehen bei der Verbreitung von Betriebsrenten in der Pflicht"
11.12.2015 / ID: 212938
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Markus Kurth, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales und rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis90/Dir Grünen mahnt im Interview gegenüber dem Webmagazin "Deutsche Betriebsrente" größere Anstrengungen zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei kleinen und mittleren Unternehmen an.
"Tendenziell gilt: Je kleiner das Unternehmen ist, je weiblicher das Unternehmen ist, je geringer die Entlohnung im Unternehmen ist, desto seltener finden sich nennenswerte, auskömmliche Betriebsrenten, die die Rentenlücke ausgleichen können. Hier muss man ansetzen, wenn man der Betriebsrente weiterhin eine Rolle im Drei-Säulen-System zubilligen will", so Kurth.
Eine auskömmliche Betriebsrente sei vor allem wichtig, weil die sogenannte dritten Säule, der privaten geförderten Altersvorsorge, nicht die Ziele erreicht, die bei ihrer Einführung versprochen worden sind. "Das hat unterschiedliche Ursachen. Geringverdienerinnen und Geringverdiener sparen nicht, wenn Einkünfte aus einer Riester-Rente später auf die Grundsicherung angerechnet werden. Andere beklagen, dass die Renditen zu gering und die Verwaltungskosten bei vielen Produkten zu hoch sind. Zusätzlich problematisch ist die Intransparenz vieler Angebote", so der Rentenexperte.
Viele dieser Herausforderungen gälten zwar auch für die betriebliche Vorsorge, doch hier sei der entscheidende Pluspunkt das Engagement des Arbeitgebers. "Arbeitgeber stehen ein Stück weit in der Pflicht, sie profitieren andererseits auch davon. Auch in kleineren und mittleren Betrieben ist es möglich, über einen Arbeitgeberanteil in einer Betriebsrente, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu motivieren und an den Betrieb zu binden - die klassische Funktion der Betriebsrente - und somit für ein Stück höhere Arbeitszufriedenheit zu sorgen", sagt Kurth.
Um die Stagnation bei der Verbreitung der Betriebsrenten abzulösen sieht der rentenpolitische Sprecher der Grünen unter anderem in einer Opting-Out-Regelung eine Lösung: "Ich halte eine Verpflichtung mit Opting-Out für einen überlegenswerten Weg - bei einer gleichzeitigen Enthaftungsmöglichkeit für Arbeitgeber. An der Durchsetzungsfähigkeit der Bundesregierung hätte ich hier allerdings meine Zweifel. Im Moment jedenfalls spielen alle Mikado: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren", so Kurth.
Um den Unternehmen, die Vorteile einer Betriebsrente näher zu bringen und auch auch möglicherweise neue und kreative Abwicklungswege anzubieten sieht Kurth auch die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammer in der Pflicht. "Gerade die Digitalisierung bietet völlig neue Möglichkeiten, die Hemmnisse für betriebliche Altersversorgung zurückzudrängen und für verbesserte und einfachere Zugänge zu sorgen -, besonders dann, wenn es zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern und den Tarifpartnern richtig angegangen wird." Und weiter: "Eigentlich läge das in ihrem eigenen Interesse. Immerhin kassieren sie Zwangsbeiträge von ihren Mitgliedern, dafür können sie auch mal was bieten. Gerade Start-up-Gründerinnen und -Gründer sehen überhaupt nicht ein, was sie mit einer IHK zu tun haben und warum sie Zwangsmitglied sein müssen. Um ihre Daseinsberechtigung zu legitimieren, täten die Kammern gut daran, z.B. bei Themen wie digitale Plattformen, Anlageformen, Verbreitung von Betriebsrenten, gerade für jüngere, kleinere Unternehmen Lösungen zu entwickeln, die die auch gebrauchen können", so Kurth.
Das gesamte Interview lesen Sie auf http://www.deutsche-betriebsrente.de. Das Webmagazin "Deutsche Betriebsrente" ist ein unabhängiges Informationsangebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Interview Markus Kurth (Bündnis90/Die Grünen im DBR-Magazin (http://deutsche-betriebsrente.de/2015/12/markus-kurth-kammern-stehen-bei-der-verbreitung-von-betriebsrenten-in-der-pflicht/)
Bildquelle: Bild: http://markus-kurth.de/
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