Experten der NFVK AG zum Thema "Private Krankenversicherung"
08.03.2016 / ID: 220170
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt und dem demographischen Wandel in die Jahre gekommen! Die Kosten steigen, die Zahl der Zahlungspflichtigen sinkt. Durch die sogenannte Gesundheitsreform wird versucht, die Kostensteigerung in erster Linie durch Leistungsreduzierungen zu kompensieren. Dies führt auf Dauer zu einem immer schlechter werdenden Verhältnis zwischen den gezahlten Beiträgen und den Leistungen im Ernstfall.
Das Prinzip der Privaten Krankenversicherung durch die NFVK AG ist ein anderes. Einer der wesentlichen Unterschiede ist die Flexibilität der Tarife. Die Versicherten können ihren Versicherungsschutz individuell ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend anpassen. Diesen Versicherungsschutz und die daran gekoppelten Leistungen erhalten Sie im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung ein Leben lang!
Statt also den steigenden Beiträgen und sinkenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesetzt zu sein, bietet Ihnen die Private Krankenversicherung zuverlässigen Schutz vor den Kostensteigerungen durch Inflation, Verteuerung des medizinischen Fortschritts und den Kosten für eine längere Lebenserwartung! Lieber Extraklasse statt Krankenkasse!
Hartnäckig kursieren immer noch Gerüchte, dass ein privat Versicherter die Kosten für Arztrechnungen auslegen bzw. vorschießen muss. Dies ist falsch. Fragen Sie Ihren persönlichen Berater bei der NFVK AG - er wird Ihnen den tatsächlichen Ablauf der Kostenerstattung gerne ausführlich erläutern.
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Beitragsrückerstattung. Die meisten Privaten Krankenversicherer belohnen Ihre Kunden, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, also keine Rechnungen bei ihrer Versicherung einreichen. Dies nennt man Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist nur, ob Sie die Rechnung einreichen oder nicht.
Wenn ein Versicherter in einem Kalenderjahr keine Rechnungen zur Erstattung einreicht, erhält er dafür im Folgejahr eine Rückerstattung. Je nach Tarif und Versicherer kann die Erstattung ein bis sechs Monatsbeiträge betragen.
Deshalb sollte jeder Versicherte, bevor er eine Rechnung einreicht, nachrechnen, ob es aufgrund einer möglichen Rückerstattung sinnvoller ist, die Rechnung aus eigener Tasche zu bezahlen. Hierzu hat Ihr Berater der NFVK AG konkrete und anschauliche Rechenbeispiele, welche die Situation verdeutlichen.
Übrigens gilt diese Regelung oft nicht für Vorsorgeuntersuchungen. Was im Einzelfall zu beachten ist und welche Regelungen greifen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem NFVK-Berater in Ihrer Nähe.
http://nfvk.de/
NFVK AG - Nordisches Finanz und Versicherungskontor AG
Jungfernstieg 4a 18437 Stralsund
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