Pressemitteilung von Walter F.W. Michelmann

Loehne/Gehaelter international vergleichen und diskutieren


21.03.2016 / ID: 221516
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

"Viele Arbeitnehmer behalten es lieber für sich - aber wer möchte, darf frei mit Kollegen über sein Gehalt sprechen. Der Chef kann niemanden zur Verschwiegenheit zwingen, urteilte jetzt ein Gericht.
Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock (Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten." Zitat: SZ.de
D.h.: "Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG." Zitat: LAG Mecklenburg-Vorpommern
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Michelmann Compensation Data
Seegersweg 24 27578 Bremerhaven

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