Help 24 hilft - Vorsorgevollmacht: Vergütung oder ohne Entgelt?
29.03.2016 / ID: 222153
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Denn ein großes Vermögen soll ja auch gekonnt und sinnvoll geführt werden.Hier ist nicht nur guter Rat teuer, sondern auch die Verantwortung zu tragen oft mit einer Vergütung verbunden. Die zugrundeliegende Vereinbarung der Vorsorgevollmacht kann mit oder der ohne Vergütung ausgestattet sein:- Ohne Vergütung: ein Auftrag gem. § 662 ff BGB, dann, wenn der Vollmachtnehmer, der Beauftragte, unentgeltlich tätig werden soll.
- Mit Vergütung: ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB, dann, wenn der Bevollmächtigte eine Vergütung erhalten soll.
Der Auftrag und die Geschäftsbesorgung sollen die individuellen Verhältnisse berücksichtigen, also z.B. regeln, wann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden soll und zur Regelung welcher Dinge der Bevollmächtigte eingesetzt ist.Viele Fragen sind in diesem Zusammenhang zu beantworten und sicherlich gibt es keine Generallösung. Entscheiden Sie besser individuell.
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