Die Rürup-Rente - Optimale stabile Basisrente
28.07.2011 / ID: 22897
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Sie gilt als idealer Baustein in einer soliden Altersvorsorge - die Rentenversicherung nach Rürup. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, ist sie für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen mit zahlreichen Vorteilen für die Altersvorsorge geeignet.
Die Rürup-Rente ist eine Variante, die gesetzliche Rente in Form einer privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung zu ergänzen. Steuerlich gefördert, verzichtet sie allerdings auf staatliche Zulagen. Sie wird ausschließlich aus Beiträgen der Versicherten finanziert. Insgesamt können Beiträge in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr im Rahmen der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden. Für das Jahr 2011 werden 72 Prozent der Beiträge steuerlich berücksichtigt, mit einer jährlichen Steigerung von 2% bis zur vollständigen Anrechnung im Jahr 2025.
Durch die Steuer mindernde Wirkung ist die Rente nach Rürup vor allem für Selbstständige geeignet, die für die Riester Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge nicht in Frage kommen. Arbeitnehmer profitieren jedoch auch von der steuerlichen Abzugsfähigkeit, sobald sie einer hohen Steuerbelastung unterliegen.
Die Rürup-Renten werden weder beliehen, noch übertragen, verschenkt oder verpfändet. Sie sind ist dadurch eine optimale Altersvorsorge, die selbst wenn der Versicherte in massive finanzielle Schwierigkeiten gerät, nicht angreifbar ist. Die Rürup-Rente bleibt auch bei langfristigen finanziellen Engpässen immer erhalten. Gerade für Selbstständige, deren finanzielle Situation schwanken kann, ist das ein weiterer Vorteil.
In der Auszahlungsphase gilt bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Damit orientiert sie sich an der gesetzlichen Rente mit einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung. Gleichzeitig unterliegen die Rürup-Renten bei der Auszahlung der Besteuerung. Bis zum Jahr 2040 sind die Auszahlungen nur begrenzt steuerpflichtig. Im Jahr 2011 unterliegen 62 Prozent der Rentenzahlung der Steuerpflicht, der Rest bleibt steuerfrei. Bis zum Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil pro Jahr um zwei Prozent, danach reduziert er sich auf ein Prozent.
Mit diesem Ansatz kommen Rürup-Renten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen als ergänzende Altersvorsorge in Frage! Ergänzende Informationen unter:
http://www.ihre-ruerup-rente.de/ .
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