Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Verbrauchern erneut den Rücken
12.07.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
"Nach dieser BGH-Entscheidung können Banken und Sparkassen das Thema Widerruf von Darlehen noch lange nicht zu den Akten legen", ist sich Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden sicher.
Die Folge: Die Widerrufsfrist wurde nie in Gang gesetzt und das Darlehen kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam widerrufen werden.
Der Fall: Die Verbraucher hatten 2008 ein Darlehen abgeschlossen und es mit Grundpfandrechten besichert. 2013 widerriefen sie den Darlehensvertrag. Wie auch schon das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte der BGH, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf daher noch wirksam erfolgt sei. Der Verbraucher werde nicht eindeutig genug über die Widerrufsfrist informiert. Auch könne sich das Kreditinstitut nicht auf Vertrauensschutz berufen, da es erhebliche Änderungen an der gültigen Musterbelehrung vorgenommen habe. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden, so die Karlsruher Richter.
"In etlichen Widerrufsbelehrungen sind die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig genug. Nach diesem Urteil haben die Verbraucher gute Chancen, ihren Widerruf gegen die Bank auch durchzusetzen. Sollte die Bank den Widerruf dennoch ablehnen, können in der Regel außergerichtliche Lösungen gefunden oder der Widerruf auch gerichtlich durchgesetzt werden", so Rechtsanwalt Kanz.
Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft http://www.jetzt-widerrufen.de und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen. Außerdem bietet die Kanzlei Cäsar-Preller am 13. Juli um 18.30 Uhr kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.
Mehr Informationen:www.caear-preller.de
Kanzlei Cäsar-Preller
Herr Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Deutschland
fon ..: 0611 450 230
fax ..: 0611 450 23 17
web ..: http://www.caesar-preller.de
email : kanzlei@caesar-preller.de
Pressekontakt
Preller-PR
Frau Rosanna Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
fon ..: 0611 450 23 280
web ..: http://www.preller-pr.de
email : info@preller-pr.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Frau Rosanna Preller
01.11.2016 | Frau Rosanna Preller
Vorsicht Schrottimmobilien: Augen auf beim Immobilienkauf
Vorsicht Schrottimmobilien: Augen auf beim Immobilienkauf
18.07.2016 | Frau Rosanna Preller
Bundesverfassungsgericht stärkt "ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen
Bundesverfassungsgericht stärkt "ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen
01.07.2016 | Frau Rosanna Preller
Hunger Games am PC: The Culling - Getötet oder getötet werden
Hunger Games am PC: The Culling - Getötet oder getötet werden
30.05.2016 | Frau Rosanna Preller
VW Abgasskandal: SEAT-Händler muss 1,6 l-Diesel zurücknehmen
VW Abgasskandal: SEAT-Händler muss 1,6 l-Diesel zurücknehmen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | TEXTER SEO
Bringt Ihre SEO Agentur tatsächlich eine gute Leistung?
Bringt Ihre SEO Agentur tatsächlich eine gute Leistung?
28.11.2024 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Analysten heben Kursziel für Goliath Resources klar an
Analysten heben Kursziel für Goliath Resources klar an
28.11.2024 | hrXperts
Diversität in deutschen Unternehmen
Diversität in deutschen Unternehmen
28.11.2024 | FRED GmbH
CO2-Footprint-Spezialist FRED mit neuen Branchenmodulen: einfache PCF-Berechnung für KMU
CO2-Footprint-Spezialist FRED mit neuen Branchenmodulen: einfache PCF-Berechnung für KMU
28.11.2024 | Paragon DACH & CEE
Die E-Rechnung kommt ab 1. Januar
Die E-Rechnung kommt ab 1. Januar