Kostenlose PKV-Tarifoptimierung und Standardtarif
07.09.2016 / ID: 238499
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Beim PKV-Tarifwechsel sollte darauf geachtet werden, durch eine Tarifänderung innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung nicht das Recht zu verlieren, zu einem späteren Zeitpunkt in den Standardtarif wechseln zu können.
Der Standardtarif bietet die zu einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbaren Versicherungsleistungen. Der Beitrag ist, vor allem für schon länger PKV-Versicherte sehr niedrig. Wechselt man zum Beispiel in einen sogenannten verkaufsoffenen Tarif, entfällt das Recht in der Zukunft in den Standardtarif zu wechseln. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Der Basistarif hat ebenfalls Leistungen wie eine GKV, ist aber viel teurer als der Standardtarif.
Damit der PKV-Kunde auf alle Eventualitäten in der Zukunft vorbereitet ist, sollte das Recht auf den Wechsel in den Standardtarif auf jeden Fall bewahrt werden.
Der Verzicht auf einen PKV-Tarifwechsel in einen verkaufsoffenen Tarif stellt in der Regel keinen Nachteil dar. Aufgrund der Kalkulation der neuen Tarife sind diese etwa für Männer meistens teurer als die alten Tarife der PKV. Das liegt an der längeren Lebenserwartung der Frauen. Ein Tarifwechsel ist meistens die einzige Möglichkeit den Beitrag einer bestehenden privaten Krankenversicherung zu senken. Allerdings sind die gängigen Zusagen der Branche von durchschnittlich über 40 % Beitragsreduzierung wohl eher Werbung als echte Statistik.
Der PKV-Tarifwechsel wird auch kostenlos angeboten. Die PKV-Gesellschaft bezahlt die Beratung aus den bereits entrichteten Verwaltungskosten. Beim kostenlosen PKV-Tarifwechsel bleibt die Ersparnis durch den neuen Tarif von Anfang an beim Versicherten. Zahlt der Versicherte für die Hilfe beim Wechsel zum Beispiel neun Mal seine Ersparnis an einen kostenpflichtigen Anbieter, so bedeutet das für den Angestellten eine Gebühr von 18 (achtzehn) Monaten. Dann kommt auch schon die nächste Beitragserhöhung.
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