USAinc.de informiert: Grundlagenwissen Produkthaftung in den USA
16.08.2011 / ID: 24621
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Sagt Ihnen der Name Kathleen Gillam etwas? Fr. Gillam verklagte Anfang der 90er Jahre Mc Donald"s erfolgreich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, nachdem sie sich einen heißen Kaffee der Fast Food-Kette über die Beine geschüttet hatte.
Dieser und vergleichbare Fälle verunsichern Unternehmer, die eine Firmengründung in den USA anstreben oder ihre Produkte in den USA vertreiben möchten.
Dabei ist das Risiko mittels einer Produkthaftungsklage in den USA in Anspruch genomen zu werden geringer, als landläufig angenommen wird. Nur ca. 3% der angestrebten Klagen wegen Produkthaftung kommen vor einem US-Gericht zur Verhandlung. Die verbleibenden 97% werden entweder direkt vom zuständigen Gericht abgelehnt oder außergerichtlich beigelegt.
Firmengründer in den USA können bei Befolgung einiger Grundregeln auch das bestehende Restrisiko erheblich minimieren und sich vor finanziellen Verlusten schützen.
In dem aktuellen Blogbeitrag (http://usainc.de/blog/2011/08/grundlagenwissen-zur-produkthaftung-in-den-usa/) erfahren Sie mehr zu den Themen:
- Was bedeutet Produkthaftung?
- Haftung unabhängig vom Verschulden (Strict Liability)
- Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit (Negligence)
- Haftung aufgrund von Garantien (Warranty)
Wie Sie Haftungsrisiken meiden oder zumindest minimieren und dazu alle Vorteile einer Firmengründung in den USA nutzen können, erklären Ihnen die Experten für Firmengründungen in den USA unter http://www.usainc.de
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