Pressemitteilung von Kathrin Daffner

Ohne Berufsunfähigkeitsabsicherung hilft die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente wenig


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Auf dem Rentengipfel der Großen Koalition wurde letzte Woche eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Dies klingt zunächst einmal positiv. Wenn man die Erwerbsminderungsrente jedoch genauer betrachtet, so stellt man fest, dass sie auch mit dieser Erhöhung, in den wenigsten Fällen ausreicht, um den Lebensstandard bei einer Erwerbsminderung zu halten. In diesem Fall hilft nur die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).

In einem Punkt waren sich die Parteien beim Rentengipfel der Großen Koalition einig: die Erwerbsminderungsrente soll erhöht werden. Dies bedeutet, dass die Renten für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, zukünftig so berechnet werden, als hätten sie bis 65 Jahre gearbeitet und nicht wie zuvor bis 62 Jahre. Diese Erhöhung soll zwischen 2018 und 2024 schrittweise umgesetzt werden. Die bestehenden Abschläge für den frühzeitigen Renteneintritt bleiben dabei unverändert.

Stephan Mayer, der als freier Versicherungsmakler für die VUMAK GmbH arbeitet, sieht diese Erhöhung kritisch. "Zunächst einmal muss man positiv bewerten, dass die Parteien erkannt haben, dass die bisherige Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist", sagt er, "denn die Gefahr bei einer Erwerbsminderung in die Armutsfalle zu laufen, ist leider extrem hoch." Um diese Gefahr abzuwenden, reicht die jetzt beschlossene Erwerbsminderungsrentenerhöhung aus seiner Sicht jedoch nicht aus. Denn die Wahrung des Lebensstandards ist in den meisten Erwerbsunfähigkeitsfällen auch weiterhin nicht gesichert. Aus diesem Grund rät Stephan Mayer seinen Kunden nach wie vor dazu, sich zusätzlich mit einer BUV vor dem Armutsrisiko zu schützen.

Das macht die Berufsunfähigkeitsversicherung so wertvoll

Seit 2001 haben alle, die ab 1961 geboren wurden, nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie ist allerdings niedrig und wird nur dann voll ausgezahlt, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann und dies nicht nur im aktuellen Beruf sondern in einem "zumutbaren" Beruf. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält bloß die halbe Rente. Geld um für das Alter privat vorzusorgen, bleibt in so einem Fall meist nicht übrig, so dass das Risiko Altersarmut steigt. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Jahre bereits gearbeitet wurde. Zusätzlich müssen davon wiederum 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Dies ist z. B. bei Selbständigen oder auch jüngeren Menschen meist nicht der Fall. Auch wird die Rente zunächst nur befristet gewährt. Das heißt, alle drei Jahre muss die ersten neun Jahre wieder belegt werden, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen springt schon ein, wenn jemand in seinem aktuellen Beruf weniger als 50 Prozent arbeiten kann. Die Höhe des Schutzes, die zum Erhalt des Lebensstandards notwendig ist, legt der Versicherte dabei selbst fest. Dies ist, laut Stephan Mayer, ein enormer Vorteil. Betrachtet man die Statistiken, so stellt man fest, dass die Zahl der Menschen, die nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, steigt. Vor diesem Hintergrund bleibt die private Absicherung ein Muss. Wer noch keine Berufsunfähigkeit hat, sollte jetzt schnell handeln, denn in 2017 wird die kommende Zinssenkung dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherungstarife ab 2017 steigen werden.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die geplante Erwerbsminderungsrente durchaus ein Fortschritt ist, für die Absicherung des Lebensunterhaltes ist und bleibt sie jedoch nach wie vor eine Scheinsicherheit. http://www.vumak.de/berufsunfaumlhigkeitsversicherung.html

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