UKS verringert Abhängigkeit von Banken
25.08.2011 / ID: 25594
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 25. August 2011*******Es gibt wohl kaum einen mittelständischen Unternehmer hierzulande, der sich nicht über Basel II, Basel III, Rating und Ranking ärgert und sich lieber heute als morgen aus der Abhängigkeit der Banken lösen würde. Die Frage ist nur wie? Die bAV STIFTUNG hat in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner eine Möglichkeit entwickelt, sich aus der Abhängigkeit der Banken zu befreien: die UKS, das Versorgungswerk Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Stiftung. Bei der UKS handelt es sich nicht um die üblichen Gruppen-Unterstützungskassen als eingetragener Verein, sondern um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung. Durch eine eigene UKS verlagert sich die Wertschöpfung von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurück mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen damit Liquidität gewinnt und über stille Reserven verfügt.
"Zum Beispiel überweisen die Unternehmen keine Beiträge mehr zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an irgendwelche Versicherungsgesellschaften, sondern überweisen diese an die eigene bAV Stiftung - die Wertschöpfung bleibt damit im Unternehmen. Die UKS wird zum Profitcenter und übernimmt die Funktion der unternehmenseigenen Bank auch mit der Möglichkeit, dem Unternehmen ein Darlehen zu gewähren. Auf diese Weise verschafft die eigene Stiftung dem Unternehmen Liquidität und verringert letztendlich die Abhängigkeit von den Banken bzw. sorgt für ein besseres Rating und Ranking. Darüber hinaus baut die eigene UKS durch die Übernahme der bAV-Verpflichtungen der Mitarbeiter nebenher die eigene unternehmer-adäquate Altersversorgung auf", erklärt Thomas Grandt, Vorstandsvorsitzender der bAV STIFTUNG.
"Die UKS ist als soziale Einrichtung eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, für die Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich. So wird das Vermögen auf die UKS ausgelagert und es erfolgt keine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz. Es sind somit keine Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu bilden. Auf diese Weise werden auch Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden. Da die UKS über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen verfügt, genießt sie zudem Insolvenzschutz", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner.
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