Pressemitteilung von Frank Roth

Behördengänge, Papiere, Planung der Beisetzung: Woran Angehörige denken sollten


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher Einschnitt. Den meisten dürfte es schwerfallen, in der akuten Trauer an bürokratische Dinge zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken und Institutionen zu informieren. Eine Checkliste auf der Website http://www.sterbegeld.de unter der Rubrik "Ratgeber" unterstützt die Hinterbliebenen dabei, nichts Wichtiges zu versäumen.

Ein Arzt bestätigt den Todesfall

Zunächst ist zu unterscheiden, wo sich der Todesfall ereignet: Wenn das Familienmitglied in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben ist, kümmert sich die Verwaltung um die notwendigen Formalitäten. Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss grundsätzlich ein Arzt benachrichtigt werden - entweder der Hausarzt oder der Notarzt. Denn nur ein Mediziner ist berechtigt, den Todesschein auszustellen. "Ein wichtiger Ansprechpartner für die Angehörigen ist zudem der Bestatter. Er kann viele Aufgaben und Wege übernehmen und weiß, woran zu denken ist", sagt Dieter Sprott, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen. Sein Tipp: Ist eine Sterbegeldpolice vorhanden, sollte die Versicherungsgesellschaft kurzfristig informiert werden, damit auf die Hinterbliebenen zumindest keine finanziellen Belastungen durch die Beisetzung zukommen.

Wichtige Unterlagen

Als nächstes sollten Behörden, Versicherungen und Vereine, bei denen der Verstorbene gemeldet ist, über dessen Tod informiert werden. Für Behördengänge werden verschiedene Unterlagen des Verstorbenen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich für Ledige die Geburtsurkunde, für Verheiratete die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil.

Danach sind auch die finanziellen Dinge zu regeln: Dafür benötigen die Angehörigen die Rentenmitteilungen des Verstorbenen und sein Testament, den Krankenversicherungsnachweis und alle weiteren Versicherungspolicen - insbesondere die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen.

Bildmaterial und Bildunterschriften zu dieser Meldung finden Sie unter http://pressetreff.de/?p=detail &tid=16120.

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Frank Roth
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