Pressemitteilung von Dipl.-Bw. Eckart Achauer

Wenn Geschäftspartner zum Risiko werden


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Berlin, 23. Oktober 2017 - Aus gesetzlichen Bestimmungen wie beispielsweise dem Handelsgesetzbuch oder dem Aktienrecht ergibt sich, dass Unternehmen, aber auch einzelne Organe und Mitarbeiter, für das rechtswidrige Verhalten von Geschäfts- bzw. Vertragspartnern haftbar gemacht werden können.

Ein praktisches Beispiel zeigt die grundsätzliche Problematik auf: ein Unternehmen setzt externe Vertriebspartner ein, die auf Provisionsbasis vergütet werden. Ihr Verdienst hängt damit vom vermittelten Umsatz ab. Nimmt ein Vertriebspartner nun dolose Handlungen vor, um Geschäfte erfolgreich zu vermitteln - etwa die Bestechung des potenziellen Auftraggebers - fällt das Verhalten des Geschäftspartners auf das Unternehmen zurück, auch wenn es hier selbst nicht rechtswidrig gehandelt hat. Dem Unternehmen drohen finanzielle und strafrechtliche Folgen sowie ein empfindlicher Reputationsverlust.

Geschäftspartner werden häufig nicht einbezogen

Auf dieses Risiko sind viele Unternehmen nur mangelhaft vorbereitet. Die Studie "Compliance Management - die unternehmerische Herausforderung" der AGAMON Consulting GmbH (www.agamon-consulting.de) zeigt die Defizite mittelständischer Unternehmen in diesem Punkt auf. Bei der Mehrzahl der befragten Unternehmen richten sich deren Compliance-Programme zu jeweils 100% an Führungskräfte und Mitarbeiter. Lieferanten und Subunternehmer werden mit rund 75% einbezogen, während Geschäftspartner nur zu etwa 25 Prozent berücksichtigt werden. Dabei ist bekannt, dass Externe bei etwa der Hälfte der Wirtschaftsdelikte zumindest beteiligt sind.

Ein häufig unterschätztes Risiko

"Die Risiken, die von Geschäftspartnern wie Vermittlern, Unterhändlern und Beratern ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Deren Compliance-Verstöße können zu Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen", so Eckart Achauer, Geschäftsführer und zertifizierter Compliance Officer der AGAMON Consulting GmbH. "Weitere Folgen können der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung sein. Die Unternehmen gefährden Image und Reputation, wenn sie ihre Partner nicht sorgfältig auswählen".

Das Compliance Programm eines jeden Unternehmens sollte daher im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auf jeden Fall auch das Business Partner Compliance Management mit einbeziehen.

Zum Autor: Eckart Achauer ist Geschäftsführer der AGAMON Consulting GmbH und auf Risiko- und Compliance Management spezialisiert. Er ist zertifizierte Compliance Officer (TÜV). Zusätzlich ist er als Wirtschaftsmediator tätig.
http://www.agamon-consulting.de

Nähere Informationen zum Thema Compliance Management unter:
http://www.agamon-consulting.de/private/5_4_3_compliancemanagement.htm
Compliance Compliance Management Geschäftspartner Compliance Eckart Achauer Agamon Consulting Compliance Verstöße rechtswidriges Verhalten

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AGAMON Consulting GmbH
Friedrichstr. 171 10117 Berlin

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