Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

UKS auf dem Vormarsch


08.09.2011 / ID: 27552
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Düsseldorf, 08. September 2011******Immer mehr Unternehmer interessieren sich für die immensen Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, die eine UKS als unternehmenseigenen Stiftung den Unternehmern bietet, nicht zuletzt um sich aus der Abhängigkeit von den Banken zu lösen. So lässt sich die Resonanz auf die jüngste Veranstaltung des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft - Kreisverband Rhein-Kreis-Neuss am 06. September 2011 in Düsseldorf zusammenfassen, auf der die Steuer- und Rechtsberatungskanzlei Roland Franz & Partner zusammen mit den Spezialisten der bAV STIFTUNG über die UKS und die damit verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile referierten. Bei der UKS, dem Versorgungswerk Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Stiftung, handelt es sich um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung. Durch eine eigene UKS verlagert sich die Wertschöpfung von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurück mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen damit Liquidität gewinnt und über stille Reserven verfügt.

"Eine Möglichkeit ist, dass die Unternehmen keine Beiträge mehr zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an irgendwelche Versicherungsgesellschaften überweisen, sondern Zuwendungen an die eigene Stiftung leisten - die Wertschöpfung bleibt damit im Zugriffsbereich des Unternehmers als Stifter. Die UKS wird zum Profitcenter und übernimmt die Funktion der unternehmenseigenen Bank auch mit der Möglichkeit, dem Unternehmen ein Darlehen zu gewähren. Auf diese Weise verschafft die eigene Stiftung dem Unternehmen Liquidität und verringert letztendlich die Abhängigkeit von den Banken bzw. sorgt für ein besseres Rating und Ranking. Darüber hinaus baut sich für den Unternehmer eine eigene Altersversorgung auf. Zusätzlich kann er mit einer persönlichen Stiftung (also auch ohne bAV-Fokusierung) noch mehr erreichen: Ob Familienstiftung, Unternehmensträger-Stiftung oder die gemeinnützige Stiftung, wenn er sein Vermögen vor dem "Zugriff von Dritten" schützen, die Bereiche "Erbschaft, Testament, und Nachfolge" besser regeln, oder das existierende Unternehmen in eine "neue Dimension" bringen möchte, dann ermöglicht es ihm die eigene Stiftung!", erklärt Thomas Grandt, Vorstandsvorsitzender der bAV STIFTUNG.

"Die UKS ist als soziale Einrichtung eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, für die Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich. So wird das Vermögen auf die UKS ausgelagert und es erfolgt keine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz. Es sind somit keine Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu machen. Auf diese Weise werden auch Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden. Da die UKS über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen verfügt, genießt sie zudem Insolvenzschutz", erklärt Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Zweigertstraße 28-30 45130 Essen

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