ProService informiert: Ist Xetra-Gold eine Alternative zum physischen Gold?
22.01.2018 / ID: 281528
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Xetra-Gold (ISIN DE 000A0S9GB0) wird zum sogenannten Papiergold gezählt. Es handelt sich dabei um einen Anteilschein, der den Anspruch auf 1 Gramm Gold verbrieft. Der Emittent dieses Anteilscheins ist dazu verpflichtet, 95 Prozent der verbrieften Ansprüche in physischer Form zu verwahren. Doch Ansprüche auf Gold sind noch lange kein Gold in physischer Form.
Xetra Gold ist ein sogenanntes Exchange-Traded Commodity (ETC)Herausgeber ist die Deutsche Börse Commodities GmbH. Anhand dieses Anteilscheins ist es dem Inhaber möglich, auf einfache Weise an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Die Lagerung entfällt, da diese der Emittent übernimmt. Allerdings werden nicht 100 Prozent der verbrieften Rechte auf Gold in physischem Gold eingelagert.
Der Handel mit Xetra-Gold unterliegt identischen Kursentwicklungen wie physisches Gold. Der Unterschied ist hier, dass das durch den Anteilschein beanspruchte Gold sich nicht in den Händen des Eigners befindet. Es geht hier also ausschließlich um Papiergold mit einem verbrieften Anspruch auf physisches Gold. Die Auslieferung ist hier zwar möglich aber nicht unbedingt erwünscht. Der Käufer erwirbt ein Papier, das wie Gold behandelt wird, allerdings nur ein Recht verbrieft. Da der Herausgeber nicht 100 Prozent der verbrieften Ansprüche in physischer Form verwahren muss, sondern nur 95 Prozent, wird deutlich, dass im Falle einer vollständigen Auslieferung aller Anteilseigner, nicht alle Anteilseigner befriedigt werden können. Das Papier ist somit lediglich ein Spekulationsobjekt, welches den Inhaber in die Lage versetzt, an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Xetra-Gold wird steuerlich analog physischen Goldes behandelt. Kursgewinne sind nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Kursgewinne, die innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist realisiert werden, werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die Freigrenze von 600 Euro über alle privaten Veräußerungsgewinne im laufenden Kalenderjahr überschritten wird.
Die Auslieferung von Xetra-Gold ist das Problem dieses Investments. Der Emittent ist nicht in der Lage, 100 Prozent der Ansprüche zu befriedigen. Im September verunsicherten die Investoren Schlagzeilen darüber, dass Emittenten von Xetra-Gold nicht mehr physisch ausliefern würden. Da physisches Gold immer stärker nachgefragt wird, kann es hier zu Lieferengpässen kommen. Deshalb sollte sich ein Goldinvestor überlegen, ob er anstelle Xetra-Gold nicht lieber gleich physisches Gold kauft. Bis zu einer Freigrenze von 9.999,99 Euro ist das im Tafelgeschäft sogar mit Bargeld möglich, ohne dass man dem Händler die eigenen Personalien geben muss.
Ein Investment sollte in Physisches erfolgen. Physisches Gold aber auch andere Edelmetalle sind werthaltig und im Gegensatz zu Anteilscheinen, etwas, was man tatsächlich in den Händen halten kann. Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Sinnvoller geht es nicht.
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