ProService informiert: Papiergoldanlage gleichfalls steuerfrei
18.05.2018
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gold wird hauptsächlich in physischer Form geschätzt. Der Erwerb erfolgt mehrwertsteuerfrei. Viele Anleger investieren jedoch auch in Papiergold. Wie wird jedoch Papiergold besteuert?
Gold hat den Ruf einer sehr werbeständigen Kapitalanlage. Die Erwerbsmöglichkeiten sind vielfältig. Während der defensive Anleger eher Barrengold oder Goldmünzen kauft, sieht der spekulativere Anlegertyp seine Anlage eher im Papiergold, in Gold-Zertifikaten (ETC). Die Besteuerung von Gold-Zertifikaten wie z.B. Xetra-Gold, erfolgt anders als bei normalen Zertifikaten. Xetra Gold ist ein sogenanntes Exchange-Traded Commodity (ETC) und wird von der Deutsche Börse Commodities GmbH herausgegeben. Anhand dieses Anteilscheins ist es dem Inhaber möglich, auf einfache Weise an der Entwicklung des Goldkurses teilzuhaben. Die Gold-Lagerung entfällt, da diese der Emittent übernimmt. Jedoch werden nicht 100 Prozent der verbrieften Rechte auf Gold in physischem Gold gehalten. Das zieht automatisch das Problem nach sich, dass bei kompletter Auslieferung an alle Kunden einige leer ausgehen würden.
Der Handel mit Xetra-Gold unterliegt identischen Preisentwicklungen wie von physischem Gold. Der Unterschied ist hier, dass das Gold, auf welches der Eigner des Anteilscheins einen Anspruch hat, sich nicht in seinen Händen befindet. Es geht hier also ausschließlich um Papiergold mit einem verbrieften Anspruch auf physisches Gold. Die Auslieferung ist hier zwar möglich jedoch nicht Sinn der Sache und daher nicht erwünscht. Der Käufer erwirbt ein Papier, das wie Gold behandelt wird, allerdings nur ein Recht verbrieft. Da der Emittent nicht 100 Prozent der verbrieften Ansprüche in physischer Form verwahren muss wird deutlich, dass im Falle einer vollständigen Auslieferung aller Anteilseigner, nicht alle Anteilseigner befriedigt werden können. Das Papier ist somit lediglich ein Spekulationsobjekt, welches den Inhaber in die Lage versetzt, an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Xetra-Gold wird steuerlich wie physisches Gold behandelt. Kursgewinne sind nach Ablauf einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Kursgewinne, die innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist realisiert werden, werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die Freigrenze von 600 Euro über alle privaten Veräußerungsgewinne im laufenden Kalenderjahr überschritten wird.
Ausfallrisiko besteht
Die Bezeichnung ETC verleitet viele Anleger, Parallelen zu ETFs (Exchange Traded Funds) zu ziehen. Letztere sind börsengehandelte Indexfonds, sind also Sondervermögen und im Falle einer Insolvenz des Herausgebers geschützt. Exchange-Traded Commodities sind kein Sondervermögen. Hier besteht also ein Ausfallrisiko, dessen man sich bewusst sein sollte. Die Herausgeber beteuern zwar, dass dieses Ausfallrisiko gering sei, jedoch ist es existent.
Anlegerfreundliche Rechtsprechung
In einer jüngst herausgegebenen Mitteilung hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine anlegerfreundliche Entscheidung (Az. IX R 33/17) zu Xetra-Gold getroffen. Aufgrund der Eigenschaft, dass dem Anleger bei Xetra-Gold der Anspruch auf Lieferung von einem Gramm Gold gewährt wird und die Ansprüche durch physisches Gold abgedeckt werden, wird Xetra-Gold wie physisches Gold behandelt.
Der BFH entschied schon 2015 die Abgeltungssteuerfreiheit bei Veräußerung von Xetra-Gold. Analog zum physischen Gold sind Veräußerungsgewinne nur dann zu versteuern, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Wird nach einer Haltedauer von weniger als einem Jahr ein Veräußerungsgewinn erzielt, muss dieser Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Die Rechtsprechung bezüglich Xetra-Gold heißt nicht automatisch analoges Vorgehen bei anderem Papiergold. Das Thüringer Finanzgericht entschied allerdings für Gold-Bullion-ETC analog zum Xetra-Gold, dass Veräußerungsgewinne innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig sind. Allerdings wurde gegen dieses Urteil Revision beim BFH eingelegt (Az. VIII R 7/17). Eine Entscheidung steht noch aus.
Physische Edelmetalle kaufen
Wer nicht spekulieren möchte, für den sind Edelmetallzertifikate uninteressant. Wirklich werthaltig sind nur physische Edelmetalle. Dabei ist natürlich nicht nur Gold interessant. Auch die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium haben ihren Charme, da diese eine hohe Nachfrage in der Industrie genießen und somit nicht nur aufgrund ihrer Substanz wertvoll sind. Edelmetalle gehören in jedes Portfolio. Sie sind sicher und speichern das Vermögen zuverlässig und inflationsgeschützt.
Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle bei der ProService zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.
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