USAinc.de informiert: Stolperfalle bei Errichtung einer deutschen Niederlassung einer US-Corporation
26.09.2011 / ID: 29569
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
"Viele US-Unternehmer stehen kopfschüttelnd vor der Fülle der gesetzlichen Vorschriften, welche in Deutschland die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen regeln", beschreibt Dirk T. Schnoeckelborg (http://www.USAinc.de) die Situation. "Solche Vorgaben sind in den USA so gut wie unbekannt. Aber auch deutsche Unternehmer, die mit der Regelungswut deutscher Gesetzgebung vertraut sind, verlieren oft die Übersicht, welche Angaben nun auf einen Geschäftsbrief einer deutschen Niederlassung einer US-Gesellschaft gehören."
In einem aktuellen Blog-Beitrag (http://usainc.de/blog/2011/09/deutsche-niederlassung-einer-us-corporation-welche-angaben-gehoren-auf-den-geschaftsbrief/) erläutern die Spezialisten für Firmengründungen in den USA zunächst, was überhaupt ein Geschäftsbrief ist und stellen dann dar, welche Pflichtangaben hier unbedingt zu machen sind.
Ausführlich beleuchtet wird der spezielle Fall einer US-Aktiengesellschaft (Corporation), welche eine Zweigniederlassung in Deutschland gründet.
Unvollständige oder falsche Angaben auf Geschäftsbriefen können mit empfindlichen Zwangsgeldern bis zu 5.000,00 Euro belegt werden und stellen darüber hinaus eine Steilvorlage für abmahnwillige Mitbewerber dar. Prüfen Sie deshalb umgehend die von Ihnen verwendeten Briefvorlagen und E-Mail-Signaturen anhand der Tipps, welche Ihnen die Experten für Firmengründungen in den USA verraten.
http://www.USAinc.de
USAinc.de
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.USAinc.de
USAinc.de
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dirk T. Schnoeckelborg
02.04.2012 | Dirk T. Schnoeckelborg
USAinc.de informiert: Firmengründung in den USA - Auch für den Mittelstand?
USAinc.de informiert: Firmengründung in den USA - Auch für den Mittelstand?
06.02.2012 | Dirk T. Schnoeckelborg
USAinc.de informiert zu Firmengründungen in den USA: US-Steuerformular 1099-K
USAinc.de informiert zu Firmengründungen in den USA: US-Steuerformular 1099-K
30.01.2012 | Dirk T. Schnoeckelborg
USAinc.de informiert: Fristverlängerung für die Steuererklärung für Firmengründer in den USA
USAinc.de informiert: Fristverlängerung für die Steuererklärung für Firmengründer in den USA
10.01.2012 | Dirk T. Schnoeckelborg
USAinc.de informiert: Dokumentieren Sie wichtige Entscheidungen Ihrer US-Corporation
USAinc.de informiert: Dokumentieren Sie wichtige Entscheidungen Ihrer US-Corporation
22.12.2011 | Dirk T. Schnoeckelborg
USAinc.de wünscht allen US-Firmengründern ein frohes Fest und einen guten Rutsch
USAinc.de wünscht allen US-Firmengründern ein frohes Fest und einen guten Rutsch
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.03.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
First Mining Gold: Miroir-Ziel wächst in die Tiefe - bis zu 30,58 g/t Gold erbohrt!
First Mining Gold: Miroir-Ziel wächst in die Tiefe - bis zu 30,58 g/t Gold erbohrt!
10.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
10.03.2026 | Genetec Deutschland GmbH
Schneider Electric modernisiert Videoüberwachung mit Genetec Security Center
Schneider Electric modernisiert Videoüberwachung mit Genetec Security Center
10.03.2026 | JS Research GmbH
Premier American Uranium: US-Uranprojekte rücken stärker in den Fokus!
Premier American Uranium: US-Uranprojekte rücken stärker in den Fokus!
10.03.2026 | GAMOMAT Development GmbH
GAMOMAT verpflichtet sich zu Vielfalt und Inklusion
GAMOMAT verpflichtet sich zu Vielfalt und Inklusion

