Pressemitteilung von Herr Dr. Patrick Peters

"Viele Unternehmer und Vermögensinhaber haben das Pflichtteilsrecht nicht vor Augen"


04.10.2018 / ID: 301641
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

"Viele Unternehmer und Vermögensinhaber haben das Pflichtteilsrecht nicht vor Augen"Dr. Christopher Riedel ist als Berater sämtliche Nachfolgesituationen bekannt - je komplexer, desto lieber sind dem Düsseldorfer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater diese Fälle. Sein Fokus ist die strategische Gestaltungsberatung, um die besten Ergebnisse für einen Mandanten herzustellen und das aufgebaute Vermögen im Rahmen einer Übertragung so gut wie möglich zu schützen.


"Dazu gehört regelmäßig auch das Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsansprüche können ein Vermögen schädigen, insbesondere auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge." Soll ein Abkömmling beispielsweise aus fachlichen Gründen nicht an den unternehmerischen Werten partizipieren, steht ihm dennoch sein gesetzlicher Pflichtteil zu, der der Hälfte der gesetzlichen Erbquote entspricht. Der Pflichtteilsberechtigte kann seine Ansprüche nach dem Eintritt des Erbfalls gegenüber den Erben geltend machen. Will heißen: Ein übergegangenes Kind eines Unternehmers kann seinen Pflichtteil nach dessen Tod unmittelbar einfordern. Dann entsteht ein Baranspruch - und das kann natürlich je nach Unternehmenswert richtig teuer werden", warnt der Rechtsanwalt.


Dr. Christopher Riedel hat die Website http://www.mein-pflichtteil.de eingerichtet und informiert dort über die wichtigsten Fragestellungen des deutschen Pflichtteilsrechts. Denn er weiß: "Viele Unternehmer und Vermögensinhaber haben das Pflichtteilsrecht nicht vor Augen und setzen sich daher in bestimmten Situationen großen Risiken aus. Dies wollen wir verhindern und daher in einem ersten Schritt darüber aufklären, welche Details im Pflichtteilsrecht vor allem im Fokus stehen und wie kommende Erblasser im zweiten Schritt damit umgehen."


Die Betonung liegt für den anerkannten Rechtsanwalt auf der frühzeitigen Beratung und Gestaltung - wenn der Erbfall erst einmal eingetreten ist, lässt sich nichts mehr gestalten. Wer früh mit seinen Überlegungen beginne, habe mehr Zeit, sich mit allen Fragen eingehend zu befassen und auch auf neue Situationen zu reagieren, sagt Christopher Riedel.


Auf der Website http://www.mein-pflichtteil.de können sich Interessenten beispielsweise auch über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen und die Pflichtteilsreduzierung informieren. Diese entsteh durch lebzeitige Zuwendungen an andere Personen beziehungsweise an den Pflichtteilsberechtigten. Durch den Ergänzungsanspruch sollen Vermögensvor- beziehungsweise -nachteile für den von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen verhindert werden.


"Entscheidend ist, keine Schritte ohne versierte juristische Beratung zu ergreifen. Das Pflichtteilsrecht ist hochkomplex, eine genaue Planung aller Vorgänge deshalb unumgänglich, um die Vermögensnachfolge nicht zu gefährden", betont Christopher Riedel, der neben den Erblassern auch Pflichtteilsberechtigte berät.


Zu seiner Beratung gehört auch die rechtssichere Berechnung der Ansprüche, Reduzierungen und Ergänzungen. "Diese Berechnungen bilden die Basis für die Gestaltungsberatung und die konkreten Verhandlungen. Entscheidend ist, ein tragfähiges Ergebnis zu finden. Dabei begleiten wir unsere Mandanten."
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Dr. Christopher Riedel, LL.M.
Herr Dr. Christopher Riedel
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email : info@christopherriedel.de

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