Düsseldorfer Runde e.V. nimmt Stellung zur Einführung der E-Bilanz
10.02.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Jeder Betrieb muss zukünftig seine Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Papier wird dann nicht mehr akzeptiert. Unternehmer sollten sich richtig darauf vorbereiten. Fast unbemerkt ist diese Regelung bereits Anfang 2009 in Kraft getreten und sollte ursprünglich ab dem 31. Dezember 2010 angewendet werden. Wegen der heftigen Kritik aus den Reihen der Wirtschaft - beispielsweise dem ZDH - soll die Anwendung jetzt um ein Jahr verschoben werden.
Durch die Einführung der E-Bilanz entsteht für alle Unternehmen, vor allem durch EDV- Anpassungen und Schulung von Mitarbeitern eine erhebliche Mehrbelastung.
Alle Betriebe sind betroffen
Der Name "E-Bilanz" ist etwas irreführend: Jedes Unternehmen ist davon betroffen. Denn nicht nur Bilanzierer, sondern auch Einnahmen-Überschussrechner (EÜR) müssen demnächst ihre Daten per Mausklick versenden.
Ein großes Problem stellt die sogenannte Taxonomie dar, also die Zahl der auszufüllenden elektronischen Pflichtfelder. Sie enthält für Einzelunternehmen insgesamt ca. 800 Felder. Davon entfallen ca. 400 auf die Bilanz, 300 auf die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV), mehr als 30 betreffen die Ergebnisverwendung.
Die Taxonomie für Personengesellschaften ist mit mehr als 1.000 Feldern (ca. 550 Bilanz / 300 GuV / 40 Ergebnisverwendung / 80 Kapitalkontenentwicklung) noch deutlich umfangreicher. Zum Vergleich: Mittelständler mussten bei den bisherigen Bilanzen auf Papier oft nur zwei Seiten ausfüllen. EÜR sind allerdings von der neuen Taxonomie nicht betroffen.
Software kommt erst im Jahr 2012
Umgesetzt werden soll das alles in Form eines sogenannten XBRL-Datensatzes. (eXtensible Business Reporting Language), einer Computer-Sprache, mit der elektronische Dokumente zur Finanzberichterstattung erstellt werden. Das bisherige Buchungsverhalten muss komplett verändert werden, nur kann zurzeit niemand konkret sagen, wie. Entsprechende Softwarelösungen werden aber frühestens zum ersten Januar 2012 zur Verfügung stehen, erklärten die verantwortlichen Software-Hersteller.
Zwar sieht der Entwurf eine sogenannte Härtefallregelung vor. Denkbar ist diese aber allenfalls für einen Einzelunternehmer, der seine EÜR ohne weitere technische Unterstützung manuell erstellt.
Neue Regelung kostet Unternehmen Zeit und Geld
Zahlreiche Wirtschaftsverbände übten heftige Kritik an den Plänen und fordern erhebliche Korrekturen an der E-Bilanz, insbesondere Vereinfachungen und eine spätere Einführung. Denn die neue gesetzliche Regelung kostet die Unternehmen nicht nur Zeit und Geld, sondern verschärft auch die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung in nach Expertenmeinung unzulässiger Weise.
Die Bewältigung der fachlichen und technischen Anforderungen der E-Bilanz ist eine große Herausforderung für die Unternehmen und Softwareanbieter. Sowohl aus fachlicher als auch aus technischer Sicht gilt, dass der verbleibende Zeitraum für die Umsetzung sehr knapp bemessen ist.
Während die fachlichen Anforderungen der E-Bilanz bereits seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden, finden die technischen Anforderungen, umgesetzt durch die HGB-Taxonomien im XBRL-Standard, derzeit noch vergleichsweise wenig Beachtung und werden häufig unterschätzt.
Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen
Deshalb sollte jedes Unternehmen - Aufschub hin oder her - möglichst jetzt damit anfangen, sich auf die E- Bilanz vorzubereiten. Ab 2011 sollten alle Firmen ihr Buchführungs-System in die Lage versetzen, sowohl eine Steuerbilanz als auch eine Handelsbilanz zu erstellen. Außerdem sollten sie ihre Berater und Softwareanbieter einbinden und die anstehenden Fragen gemeinsam klären.
Wer bemerkt, dass die Anpassungen sein System überfordern könnten, sollte überlegen, ob es nicht sinnvoll sein könnte, künftig einen Steuerberater mit der Übermittlung der Erklärung zu beauftragen. Diese verfügen zumeist über DATEV oder ähnliche Massenprogramme, die auf jeden Fall auf die neuen Anforderungen vorbereitet sein werden.
Paxistipp für Unternehmen:
1. Lassen Sie bald Ihre Buchhaltungssoftware XBRL-fähig machen und nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Softwarefirma auf.
2. Legen Sie danach den Kontenrahmen und dessen Umfang neu fest, damit die notwendigen Mindestanpassungen gewährleistet sind.
3. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter schulen, damit diese die neuen Regeln schon im Jahr 2011 sicher anwenden können.
4. Stimmen Sie sich mit Ihren Beratern ab, ob in Zukunft weiterhin nur handelsrechtlich gebucht wird, oder auch schon während des laufenden Jahres steuerliche Buchungen erfolgen sollen.
5. Sorgen Sie ggf. für eine externe Kontrolle der laufenden Buchhaltung.
6. Stellen Sie im Zweifel einen Härtefallantrag nach § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 150 Abs. 8 AO. Danach kann das Finanzamt auf Antrag eines bilanzierenden Unternehmens auf die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten verzichten, wenn die Verpflichtung für ihn eine unbillige Härte darstellen sollte. Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Die Begründung des Antrags sollte ausführlich sein und mit professioneller Hilfe erstellt werden, damit eine Chance auf Erfolg besteht.
Verfasser: Norbert Bohle, Steuerberater und Gründungsmitglied der Düsseldorfer Runde e.V.
http://www.duesseldorfer-runde.de
Düsseldorfer Runde e.V.
Klemensplatz 1 40489 Düsseldorf
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