M&A-Aktivitäten: Familienstiftung erleichtert Unternehmenstransaktionen
10.05.2019 / ID: 318609
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gemäß des Institute of Merger, Acquisitions and Alliances (IMAA) belief sich das Volumen der Unternehmensübernahmen in Deutschland im Jahr 2018 auf etwa 128,4 Milliarden Euro. Diese Summe ist durch knapp 2000 verzeichnete Unternehmensübernahmen entstanden. Doch nicht nur Großunternehmen und Finanzinvestoren sind im M&A-Bereich aktiv. Auch kleine und mittlere Unternehmen und Persönlichkeiten, die sich erstmals durch den Erwerb eines Unternehmens selbstständig machen wollen, sind typische Käufer in Deutschland. Und genauso kaufen und verkaufen vermögende Privatpersonen und Unternehmer ihre Beteiligungen in einer großen Bandbreite."Gerade durch die volatile Situation an den Kapitalmärkten und die weiter andauernde Niedrigzinsphase sehen Vermögende und Unternehmer in unternehmerischen Beteiligungen eine gute Möglichkeit, ihr Geld strategisch anzulegen und eine Rendite zu erwirtschaften, die über dem durchschnittlichen Kapitalmarktzins liegt. Zudem können sie sich als Gesellschafter eines Unternehmens viel stärker einbringen als bei anderen Investitionen, sodass sie auf die Weiterentwicklung des Anlagevermögens durchaus aktiven Einfluss nehmen können", sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.
Doch was haben Stiftungen mit Unternehmenstransaktionen zu tun? Eine ganze Menge, betont der Stiftungsexperte: "Familienstiftungen werden mittlerweile mehr und mehr als Vehikel im strategischen Beteiligungsmanagement eingesetzt. Es ergibt Sinn, Beteiligungen nicht privat zu halten, sondern über eine Familienstiftung zu verwalten und dementsprechend auch darüber zu kaufen und zu verkaufen. Diese moderne Struktur ergibt zahlreiche Vorteile im Sinne der vielfach geforderten Asset Protection sowie auf betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Seite."
Zum einen könnten die Beteiligungen als grundlegender Teil des (Familien-)Vermögens nicht zersplittert werden, will heißen: nicht einfach von der Nachfolgergeneration verkauft werden, weil der Markt oder die Laune gerade dafürsprächen. Und zum anderen ließen sich unternehmerische Beteiligungen de facto steuerfrei aus der Vermögensverwaltung der Stiftung zu verkaufen. So fällt bei einem Veräußerungsgewinn von acht Millionen bei einem Verkauf aus der Familienstiftung heraus eine Steuerlast von 60.000 Euro an. Zum Vergleich: Bei einer Veräußerung aus dem Privatvermögen sind es mehr als 2,1 Millionen Euro. Das liegt an dem wesentlich reduzierten steuerpflichtigen Anteil des Gewinns, der dann auch noch einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. Der Mehrwert wird unmittelbar deutlich und führt zu einer viel stabileren finanziellen Basis. Die eingesparte Steuer kann beispielsweise zur Portfolioerweiterung oder -optimierung direkt wieder reinvestiert werden - das fördert die Vermögensentwicklung.
Das Prinzip ist eigentlich simpel, betont Thorsten Klinkner: "Kurz gesagt erwirbt und verkauft die Familienstiftung die Beteiligungen als Investorin, anstatt dass diese aus dem Privatvermögen gehalten und veräußert werden. Das ist rechtlich und steuerlich völlig unproblematisch, denn der Umgang mit dem eingebrachten Vermögen obliegt nur dem Stiftungsvorstand. Das wird zunächst der Stifter selbst sein, später beispielsweise seine Kinder oder ein angestellter Dritter." Der Stifter kann als Vermögensinhaber in der Satzung den Umgang mit den Beteiligungen genau festlegen. Dabei entscheidet er allein über die Strategie und kann beispielsweise genau definieren, in welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen Beteiligungen verkauft werden können. "Das schafft für die Jahre und Jahrzehnte eine tragfähige Struktur für M&A-Transaktionen und Private Equity-Investitionen und versetzt einen Vermögensinhaber die Lage, das Beste aus seinen Beteiligungen herauszuholen. Und natürlich kann die Familienstiftung auch weiterhin externe Beteiligungs-Manager einsetzen, etwa im eigenen Family Office. Es ändert sich nichts am operativen Geschäft", sagt Thorsten Klinkner.
Der Rechtsanwalt und Steuerberater betont aber auch, dass die Stiftungserrichtung Zeit in Anspruch nehme, diese könne nicht mal eben durchgeführt werden, um schnell Steuern bei einem Verkauf sparen. "Es kommt auf eine durchdachte Struktur an, die die Rahmenbedingungen für alle künftigen Aktivitäten schafft. Es geht nicht um ein einmaliges Steuersparmodell. Dafür ist das Rechtsinstitut der Familienstiftung nicht gedacht."
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UnternehmerKompositionen GmbH
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