Widerrufsjoker: Verbraucherrechte gegen Banken und Versicherungen durchsetzen
04.09.2019 / ID: 327278
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Viele Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen wurden, enthalten fehlerhafte beziehungsweise keine Widerrufsbelehrungen. Laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge aus diesem Zeitraum mit einem Volumen von ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen davon betroffen. Das Schöne: "Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht niemals endet", betont Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft aus Mönchengladbach.Die Kanzlei mit mehreren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist die einzige in der ganzen Region, die sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen befasst und sich neben der Beratung von Betroffenen des Dieselskandals auch auf den Widerruf von Immobilien- und Kfz-Darlehen sowie Lebensversicherungen spezialisiert hat. "Wir sind angetreten, um Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen und Schadenersatzforderungen umfassend durchzusetzen", betont der Rechtsanwalt.
Ein wesentlicher Arbeitsbereich ist eben der Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge. Durch Widerruf und der Rückabwicklung können Versicherte ungeliebte Policen unter gewissen Umständen loswerden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2013, das seitdem durch einige hundert Urteile verschiedener Instanzen konkretisiert wurde. "Wir machen aber die Erfahrung, dass viele Kunden das nicht nutzen. Sie ärgern sich lieber über unrentierliche und teure Versicherungspolicen, anstatt die Gelegenheit auszunutzen, um diese Verträge loszuwerden und das freiwerdende Geld neu anzulegen. Wir wollen sie dabei unterstützen, dass ihren legitimen Ansprüchen auch wirklich entsprochen wird und sie keine Scheu haben müssen, gegen eine vermeintlich unbesiegbare Bank oder Versicherung anzutreten", sagt Hartung.
Durch einen professionellen Widerruf mit anschließender Rückabwicklung werden überwiegend bis zu 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt, zusätzlich wird noch eine Nutzungsentschädigung fällig - auch für bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge. Damit unterscheidet sich der Weg des Widerrufs erheblich von Verkauf oder regulären Kündigung eines Vertrages, die immer mit spürbaren finanziellen Nachteilen für einen Kunden verbunden sind.
Das weiß auch der versierte Rechtsanwalt, der bereits mehr als 1000 Mandanten in Verbraucherschutzfällen zu ihrem Recht verholfen hat. "Im Gegensatz zu Widerruf und Rückabwicklung werden bei einer herkömmlichen Kündigung unter anderem Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten, sodass nur ein Teil der eingezahlten Beträge ausgeschüttet wird. Mit unserem gerichtlich bestätigten Weg schaffen wir erhebliche finanzielle Mehrwerte."
Bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft werden alle Verträge mittels Legal Technology-Lösungen geprüft und dann individuell für die Mandanten weiterbearbeitet, um die Ansprüche gegen Widerstand der Versicherungen und Banken durchzusetzen. Dafür vertreten die Rechtsanwälte um Dr. Gerrit W. Hartung die Betroffenen natürlich auch vor Gericht - mit einer sehr hohen Erfolgsquote. "Aufgrund unserer präzisen Prüfung und Vorbereitung sind die Aussichten sehr gut, durch den Widerrufsjoker vor Gericht seine fehlerhaften Lebensversicherungen auch wirklich loszuwerden."
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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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fon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
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