AMEX & Zeller informiert zum Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgänger
30.09.2019 / ID: 329233
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Sie informiert über wichtige Dinge, die es beim Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgänger zu beachten gilt.Die Schweiz zählt zu den reichsten Ländern der Welt. Nur Liechtenstein und Monaco liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beim Bruttonationaleinkommen je Einwohner noch vor den Eidgenossen (Stand Dezember 2017). Entsprechend hoch ist das Schweizer Durchschnittsgehalt. Angesichts der nicht minder hohen Lebenshaltungskosten profitieren insbesondere Berufspendler aus grenznahen Regionen Deutschlands von diesem sehr guten Lohnniveau.
Doch auch als Grenzgänger ist man nicht vor Arbeitslosigkeit geschützt. Was es im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu beachten gilt, darüber informiert die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH. "Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Grenzgänger-Beratung und bieten in unseren modernen Büros in Buggingen im Markgräflerland eine ausführliche Beratung und Unterstützung auf dem Weg als Grenzgänger oderungsweise als Aufenthalterin/Aufenthalter"
"Grundsätzlich ist beim Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgängerin oder Grenzgänger zu beachten, dass die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz bezahlt werden müssen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor der eintretenden Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, spätestens jedoch drei Tage nach Kenntnisnahme der zu erwartenden Arbeitslosigkeit", erläutert Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und weiter: "Bei Arbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger in Deutschland Arbeitslosengeld. Bemessungsgrundlage ist der Schweizer Bruttoverdienst."
Der Antrag wird in Deutschland gestellt. Der Beitragssatz beträgt 2,2 Prozent des für die AHV maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 Schweizer Franken pro Jahr. "Der Beitrag wird je zur Hälfte von der Grenzgängerin beziehungsweise dem Grenzgänger und dem Arbeitgeber getragen. Für Einkommen über 148.201 Schweizer Franken pro Jahr beträgt der Beitragssatz 1,0 Prozent der ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird", so Zeller.
Bei Interesse an einer Direktversicherung für Grenzgänger können sich Interessierte bei der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH unverbindlich beraten lassen. "Wir sind ein unabhängiges Versicherungsmaklerbüro, spezialisiert auf das Thema "Arbeiten in der Schweiz". Wir beraten und informieren kostenlos und bedarfsgerecht zu allen Themen, die für Grenzgängerinnen und Grenzgänger wichtig sind", so Zeller.
DIE CITYAGENTUR AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH Grenzgängerberatungsstelle Beratung Grenzgänger Aufenthalter Schweiz Versicherungen Arbeitslosenversicherung
DIE CITYAGENTUR - AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
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Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
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