Pressemitteilung von Jochen Haselhofer

BG ETEM verabschiedet neuen Veranlagungsbescheid


21.10.2011 / ID: 33224
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die BG ETEM hat einen neuen Gefahrentarif verabschiedet, der ab dem 01.01.2012 gültig wird. Deshalb erhalten die Mitgliedsunternehmen der BG ETEM zurzeit neue Bescheide über ihre berufsgenossenschaftliche Veranlagung.
Diese Bescheide sind maßgeblich für die Berechnung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft (http://www.beiträge-berufsgenossenschaft.de) ab dem Jahre 2012. Betroffen von dieser Änderung sind Betriebe der Elektro-, Textil- und der feinmechanischen Branche sowie Energie- und Wasserwirtschafts-Unternehmen.
Eine alsbaldige Prüfung des Veranlagungsbescheides ist vor allem im Hinblick auf die einmonatige Widerspruchsfrist von Bedeutung. Die Analyse sollte dahin erfolgen, ob die von der Berufsgenossenschaft festgelegte Veranlagung den tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen entspricht. Hierauf aufbauend sind dann ensprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die BG-Beiträge (http://www.beiträge-berufsgenossenschaft.de) nachhaltig und rechtssicher zu optimieren.
Eine risikofreie und einfache Möglichkeit stellen kostenfreie Potenzial-Analysen von erfahrenen Profis dar, so wie sie zum Beispiel von der Firma Cost Expert GmbH (http://www.cost-expert.de) aus Neu-Ulm angeboten werden. Anhand von nur wenigen Unterlagen und innerhalb kurzer Zeit erhalten Unternehmen so die Auskunft, ob sich Einsparpotenziale in ihren Beiträgen an die Berufsgenossenschaft verbergen oder nicht.
Mehr Informationen unter: http://www.beitr äge-berufsgenossenschaft.de oder unter http://www.cost-expert.de
BG ETEM Beiträge Berufsgenossenschaft BG-Beiträge Cost Expert

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Cost Expert GmbH
John-F.-Kennedy-Str. 5-7 89231 Neu-Ulm

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