Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Corona-Krise: So hilft der Staat Unternehmen und Selbstständigen


19.03.2020 / ID: 340872
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

"Deshalb wird hier nicht gekleckert, sondern es wird geklotzt." Das zumindest verspricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz Unternehmen, die durch die Corona-Krise finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen. Zudem sollen finanzielle Hilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Welche Kredite und Zuschüsse es für wen gibt und wie Kurzarbeit beantragt werden kann, verraten die ARAG Experten.

Hausbankprinzip
In Deutschland gilt das Hausbankprinzip. Das heißt, Unternehmen müssen sich zunächst an ihre Hausbank wenden, die die Fördermöglichkeit bei der bundeseigenen Förderbank KfW prüft. So unbürokratisch die Hilfen auch gezahlt werden sollen: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Hausbanken 20 Prozent des Haftungsrisikos für Betriebsmittelkredite übernehmen; der Bund stemmt 80 Prozent, falls Kredite nicht zurückgezahlt werden können. Und für ihren Anteil des Risikos müssen sich die Hausbanken absichern, weshalb auf eine Bonitätsprüfung in den meisten Fällen vermutlich nicht gänzlich verzichtet werden kann.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Damit Firmen und Betriebe gut durch die Krise kommen, haben Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium konkrete Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört beispielsweise, dass das Kurzarbeitergeld ausgeweitet wird: So können Betriebe bereits bei einem Arbeitsausfall von zehn Prozent der Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld möglich werden. Und anders als bisher bekommen sie zudem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet. Beantragt wird das Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).

Zudem will die Regierung den Unternehmen mit Steuererleichterungen helfen, etwa durch die Stundung von fälligen Steuern, die Senkung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge. Eine vereinfachte Stundungsregelung gilt zunächst nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Anträge stellen Betriebe bei dem jeweils zuständigen Finanzamt. Da die Ämter angehalten sind, großzügig zu handeln, reicht eine E-Mail mit dem Hinweis auf die aktuelle Corona-Krise. Als Vorlage kann auch das Formular auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern (https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/) herangezogen werden.

Eine weitere Maßnahme ist die Ausweitung von bestehenden Programmen für Liquiditätshilfe - wie beispielsweise KfW-Unternehmerkredite oder ERP-Gründerkredite (European Recovery Program) der Kreditanstalt für Wiederaufbau -, die gleichzeitig mehr Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem bieten Bürgschaftsbanken (https://vdb-info.de/) der jeweiligen Bundesländer kurzfristige Kredite an. Eine kostenlose Anfrage können Betriebe auf dem gemeinsamen Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken (https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/) stellen.

Hilfe für Selbstständige
Künstler, Fotografen, Caterer - vielen Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen sind durch die Corona-Krise sämtliche Aufträge auf unbestimmte Zeit weggefallen. Um Mieten weiterhin zahlen und betrieblichen Verpflichtungen nachkommen zu können, sollen auch sie unbürokratisch Unterstützung erhalten. Ein Hilfspaket von bis zu 40 Milliarden Euro soll heute verabschiedet werden. Aber auch Selbstständige können sich an die landeseigenen Förderbanken wenden. Eine Auflistung aller Institute bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein hier (https://www.investitionsbank.info/).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Weitere Informationen zu Corona unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/08024/
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