DAC 6 Tool - Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
20.03.2020 / ID: 340925
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die 6. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation - DAC) ist eine neue Herausforderung für Unternehmen im Bereich Tax Compliance - wir haben eine Tool-Lösung.
Bis zum 31. August 2020 müssen alle grenzüberschreitende Steuergestaltungen, welche ab dem 25. Juni 2018 etabliert worden sind, unter bestimmten Bedingungen, den Finanzbehörden elektronisch gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung. Auf Grundlage der etablierten Tax Software U2 unterstützt das DAC 6 Modul bei der Erfassung und Strukturierung des Qualifizierungs-Prozesses sowie der Prozess-Dokumentation. Insbesondere die workflowbasierte Zusammenarbeit zwischen Intermediär und Mandant, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf. Das webbasierte Tool erstellt aus den über einen Entscheidungsbaum erfassten Daten die versandfertige XML-Datei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die integrierte Fristenkontrolle per E-Mail Reminder stellt sicher, dass nichts vergessen wird.
Die Kosten für die Nutzung des Tools belaufen sich auf EUR 8.800/Jahr (+ einmalig EUR 2.000 Einrichtungspauschale).
https://universalunits.com/de/products/dac6
Universal Units GmbH
Uhlandstr. 14 10623 Berlin
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