Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung
28.03.2020 / ID: 341549
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Notleidende Unternehmen und Arbeitnehmer sind von Liquiditätsproblemen geplagt. Die Folge: nicht zwingend notwendige Ausgaben müssen warten. Die betriebliche Altersversorgung ist wichtig. Nach unserer Auffassung sollte jedoch die sogenannte Entgeltumwandlung für die Zeit der Kurzarbeit in der Krise ausgesetzt werden. Aus gutem Grund: Die Entgeltumwandlung reduziert das Einkommen der Arbeitnehmer.
Viele Unternehmen sind derzeit gezwungen, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld ist das jeweilige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Durch die Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoeinkommens direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Die Folge: Der Arbeitnehmer erhält durch die Entgeltumwandlung ein geringeres Nettoeinkommen. Beim Kurzarbeitergeld wird sodann die Differenz zwischen dem ursprünglichen Nettobetrag und dem durch die Kurzarbeit verringerten Nettobetrag ausgeglichen. Damit erhält der Arbeitnehmer also ein geringeres Kurzarbeitergeld, wenn er sein Nettoeinkommen durch die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung verringert hat.
Detlef Lülsdorf vom DKbAV in Köln rät den Unternehmerinnen und Unternehmern daher: Bitte schlagen Sie Ihren Arbeitnehmern eine kurze Aussetzung der Entgeltumwandlung vor. Diese Maßnahme erhöht das Nettoeinkommen und damit auch das Kurzarbeitergeld. Derzeit ist es für viele Arbeitnehmer wichtiger, finanziell über die Runden zu kommen, als im Alter wenige Euro mehr an Betriebsrente zu erhalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rendite der überwiegenden Betriebsrentenverträge ohnehin geringer ist, als Viele glauben.
Die Mitglieder des DKbAV sind Experten für die betriebliche Altersversorgung. Das DKbAV-Netzwerk bietet themenübergreifende Beratungskompetenz in der betrieblichen Altersversorgung auf höchstem Niveau. Dies ist Grundlage für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen hochspezialisierten Kanzleien. Die Erfahrung auf den Gebieten der Pensionsmathematik oder in steuerlichen, versicherungs- bzw. betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen vereint diese Netzwerkpartner. Weiterführende Informationen zur der Genossenschaft des DKbAV finden Sie unter http://www.dkbav.de
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