Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber treffen Aufklärungspflichten.
09.10.2020
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Arbeitgeber müssen - auf Nachfrage der Arbeitnehmer - eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsverzicht anbieten.
Das Dilemma ist: Heutzutage lohnt sich die Gehaltsumwandlung kaum noch. Aus Sicht der Arbeitnehmer erreicht diese Art der Vorsorge oftmals nicht mal mehr eine Rendite in Höhe der Inflationsrate. Die Kosten innerhalb der Lebensversicherungsverträge sind zu hoch. Zudem werden nur noch selten Garantiezinsen versprochen. Und die letzten Jahren haben gezeigt, dass fondsgebundene Verträge kaum Rendite bringen.
Viele Arbeitgeber setzen Versicherungsmakler ein, um die Beratungsleistung zu gewährleisten. Hierbei sollte sehr genau darauf geachtet werden, dass dem Versicherungsmakler ein Beratungsleitfaden vorgegeben wird. Dieser Leitfaden sollte alle Vor- und Nachteile der Gehaltsumwandlung umfassen.
Nur eine lückenlose und haftungsichere Beratungsdokumentation schützt den Arbeitgeber vor späteren Regressforderungen seiner Arbeitnehmer.
Eine Hilfestellung für Arbeitgeber ist das folgende Werk, welches im Vahlen-Verlag erschienen ist: Betrieblich Altersversorgung - Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Haftung und Mitbestimmung.
http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=29516130
Diese Arbeitshilfe ist leicht verständlich und gibt viele Tipps und Hilfestellungen.
Engeltumwandlung Gehaltsumwandlung betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Pensionszusage Sozialversicherung Steuer Krankenkasse Rentenversicherung
Kanzlei für Versicherungsanalysen
Herr Detlef Lülsdorf
Kornblumenweg 2
50858 Köln
Deutschland
fon ..: 0221-57963771
fax ..: 0221-57963773
web ..: http://www.versicherungsanalysen.eu
email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu
Pressekontakt
Kanzlei für Versicherungsanalysen
Herr Detlef Lülsdorf
Kornblumenweg 2
50858 Köln
fon ..: 0221-57963771
web ..: http://www.versicherungsanalysen.eu
email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Detlef Lülsdorf
09.10.2020 | Herr Detlef Lülsdorf
Unabhängige Beratung ohne Versicherungsverkauf - der Bundesverband der Versicherungsberater.
Unabhängige Beratung ohne Versicherungsverkauf - der Bundesverband der Versicherungsberater.
09.10.2020 | Herr Detlef Lülsdorf
Die betriebliche Altersversorgung: Licht und Schatten bei der Gehaltsumwandlung
Die betriebliche Altersversorgung: Licht und Schatten bei der Gehaltsumwandlung
09.10.2020 | Herr Detlef Lülsdorf
Quo vadis, Pensionskasse?
Quo vadis, Pensionskasse?
28.03.2020 | Herr Detlef Lülsdorf
Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung
Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung
11.10.2019 | Herr Detlef Lülsdorf
DK bAV-Jahreskonferenz hat als weiteres Schwerpunktthema "Rentner-GmbH".
DK bAV-Jahreskonferenz hat als weiteres Schwerpunktthema "Rentner-GmbH".
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.03.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
PDAC 2025 - GOLDINVEST berichtet direkt von der größten Minenmesse der Welt!
PDAC 2025 - GOLDINVEST berichtet direkt von der größten Minenmesse der Welt!
10.03.2025 | Launch-PR
Eurobit Systems: Schlüsseldienstleister der Finanztransformation
Eurobit Systems: Schlüsseldienstleister der Finanztransformation
10.03.2025 | JS Research
Gold und Reichtum
Gold und Reichtum
10.03.2025 | JS Research
Gold bleibt
Gold bleibt
10.03.2025 | Frequentis AG
Dividendenvorschlag von EUR 0,27 je Aktie für das Geschäftsjahr 2024
Dividendenvorschlag von EUR 0,27 je Aktie für das Geschäftsjahr 2024
