Private Krankenversicherung: Stabilere Beiträge und zügige Kostenerstattung für Versicherte
01.11.2011 / ID: 34670
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Laut einer aktuellen Studie streben verschiedene private Krankenversicherungen mit Hilfe einer gleichermaßen einheitlicheren wie transparenteren und zügigeren Bearbeitung von Leistungsfällen eine höhere Zufriedenheit ihrer Kunden an. Standardfälle in der Leistungsbearbeitung sollen zukünftig voll automatisiert abgewickelt werden.
Versicherte profitieren von höherer PKV-Produktivität
Im Rahmen des als Dunkelverarbeitung bezeichneten Verfahrens verläuft der Bearbeitungsprozess in der privaten Krankenversicherung vom Eingang und der Prüfung der Rechnungen bis zur Abrechnung der beanspruchten Leistungen bei einfachen Leistungsfällen automatisch. Die Produktivität der PKV-Unternehmen steigt. Wie das Nachrichtenportal PKV-Kurier unter http://www.pkvkurier.de/pkv-will-automatisierung-der-leistungsbearbeitung-vorantreiben-2563 mit Bezug auf die Studie und deren Autoren berichtet, können privat Versicherte somit mit einer erheblich schnelleren Bearbeitung ihrer Ansprüche rechnen.
Stabilere Beiträge durch Einsparungen der PKV-Unternehmen
Des Weiteren bieten Automatisierungsmaßnahmen in der Leistungsbearbeitung der privaten Krankenversicherung auch eine Reihe von Einsparmöglichkeiten für die Unternehmen. Von diesem Potenzial können wiederum die Versicherten durch stabilere PKV-Beiträge profitieren.
Automatisierte Leistungsbearbeitung selten in Anwendung
Bislang kommt die Dunkelverarbeitung laut Studienangaben bei verhältnismäßig wenigen Unternehmen der privaten Krankenversicherung zur Anwendung. Ein Großteil der PKV-Anbieter befindet sich in dieser Hinsicht noch in der Planung oder durchläuft die Phase der Umsetzung. Insgesamt gibt es noch viel zu tun, um die entsprechenden Prozesse zu optimieren und damit das Ziel einer gesteigerten Kundenzufriedenheit zu erreichen. Handlungsbedarf besteht beispielsweise im Hinblick auf den zu erweiternden Anwendungsrahmen der Software, die zur Prüfung von Ansprüchen seitens der Erbringer medizinischer Leistungen angewandt wird.
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