Mit Konsolidierungssoftware zum realitätskonformen Goodwill
30.06.2020
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Laut Abschlussbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) (https://www.frep.info/docs/jahresberichte/2019/2019_tb.pdf) wurden in gleich 17 der insgesamt 86 im Berichtsjahr 2019 durchgeführten Verfahren fehlerhafte Rechnungslegungen festgestellt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer um 20 Prozent höheren Fehlerquote bei der Prüfung ausgewählter Geschäftsberichte deutscher Unternehmen. Dabei treten die Fehler insbesondere in den Themenkreisen Unternehmenserwerb und -verkauf bzw. Goodwill auf. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in nicht sachgerecht vorgenommenen Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwerts und einer fehlerhaften Kaufpreisallokation. In diesem Zusammenhang wird der Goodwill in den Bilanzen oft höher dargestellt, als er wirklich ist, oder kann schlichtweg nicht korrekt nachgewiesen werden. Weisen Unternehmen mehr Goodwill als Eigenkapital in ihren Bilanzen auf, resultieren daraus gleich mehrfache und erhebliche Risikopotenziale. Das kann gerade in Wirtschaftskrisen - wie der aktuell aufgrund von COVID-19 drohenden - zu großen Problemen führen.
Für die Ermittlung und Fortführung einer sachgerechten Goodwill-Bilanzierung sind jeweils vielfältige Daten und Konstellationen zu berücksichtigen sowie nachvollziehbar zu dokumentieren. Hierfür empfiehlt sich der Einsatz einer professionellen, leistungsfähigen Konsolidierungssoftware (https://www.idl.eu/loesungen/fachliche-loesungen/konsolidierung/)mit ihren umfassenden Möglichkeiten zur Automatisierung, Prozessunterstützung und Dokumentation. Zudem lässt sich darüber eine höhere Compliance erzielen. Wie etwa IDL.KONSIS bereits im Standard diese umfangreiche systemseitige Unterstützung rund um die Goodwill-Thematik gewährleistet, beschreibt der IDL-Geschäftsführer Harald Frühwacht in einem kurzen Fachartikel "Mit Konsolidierungssoftware zum IFRS-konformen Goodwill" (https://www.idl.eu/unternehmen/publikationen/fachartikel/artikel/mit-konsolidierungssoftware-zum-ifrs-konformen-goodwill/).
Als Ursache für die alarmierenden Ergebnisse im Tätigkeitsbericht 2019 benennt die DPR - neben einer unzureichenden Berichterstattung in Anhang und Lagebericht - den Umfang und die Anwendungsschwierigkeiten bei den IFRS hinsichtlich der Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle.
IDL hat in einer speziellen Checkliste die wichtigsten Kriterien zur Auswahl von Software und Tools für die Konsolidierung (https://www.idl.eu/unternehmen/publikationen/studien-whitepaper/artikel/checkliste-die-wichtigsten-kriterien-fuer-die-auswahl-von-software-und-tools-fuer-die-konsolidierung/) zusammengefasst. Auch der IDL-Wissenswert-Artikel zur Konsolidierung nach IFRS (https://www.idl.eu/unternehmen/publikationen/fachartikel/artikel/idl-wissenswert-konsolidierung-nach-ifrs/) gibt nochmals einen allgemeinen Überblick zu dem Thema. Know-how für die Praxis, Wissen vertiefen und fachlich am Ball bleiben: Im IDL-College (https://www.idl.eu/termine/schulungen/schulungsangebot/) vermitteln Fachexperten alles rund um Konsolidierung, Planung, Reporting und Analyse.
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