Detektei Lentz® deckt auf: Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall
04.11.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Jeder Fall muss einzeln bewertet werden: Ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall kann sehr wohl ins Schwimmbad gehen und leichten Sport machen. Er darf aber sicher nicht schwere Lasten tragen, z.B. einen Umzug durchführen, oder sonstige körperliche Arbeiten verrichten.
Verstößt der Mitarbeiter gegen diese Regelungen, rechtfertigt dies im Regelfall eine fristlose Kündigung. Die Beweislast jedoch liegt beim Arbeitgeber. Hier kommen die geprüften Detektive (ZAD) der Detektei Lentz® ins Spiel, wie auch im folgenden Fall:
Ein 52-jähriger Fliesenleger mit zwei Bypässen war seit drei Monaten arbeitsunfähig geschrieben. Dem Inhaber der Fliesenlegerei mit 8 Arbeitsplätzen, in der der Mann angestellt war, kam während der Krankschreibung zu Ohren, dass dieser schwarz arbeitete und für seine sorgfältige Arbeit von den schwarz bearbeiteten Kunden auch gelobt wurde. Er rief seinen vorgeblich kranken Fliesenleger zu Hause an und erhielt von dessen Ehefrau die Auskunft, dass es ihrem Mann im Moment schlecht ginge und er im Bett läge und schon bei geringsten Anstrengungen, wie Treppen steigen, schnell erschöpfen würde.
Diese Angaben, die sich mit der Krankmeldung deckten, erschienen unglaubhaft. Doch das Gegenteil war derzeit nicht zu beweisen. Deshalb beauftragte der Inhaber der Fliesenlegerei die Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/)mit der Beobachtung seines angeblich kranken Fliesenlegers.
Einige Tage später begann eine mobile Observationsgruppe der Detektei Lentz® mit der Observation (Beobachtung). Bereits am ersten Morgen ermittelten die drei Detektive, dass der zu beobachtende Fliesenleger um 06:27 Uhr in Arbeitsbekleidung sein Haus verließ. Er fuhr mit seinem Pkw zu einer wenige Straßen entfernten Garage und lud dort insgesamt 20 Pakete mit Fliesen und einige Säcke, in denen sich vermutlich Fliesenkleber, Fugenmasse o.ä. befand, in seinen Kombi. Anschließend ging die Fahrt der Zielperson zu einem knapp 30km entfernten größeren Wohnhaus.
Hier entlud der Mann - nach und nach - seinen Kombi und begann die Fliesen im Badezimmer und der Küche einer Erdgeschosswohnung zu verarbeiten. Anzeichen von körperlichem Unwohlsein und Erschöpfung? Völlige Fehlanzeige! Der Mann arbeitete an drei der fünf Observationstagen jeweils über 8 Stunden und zeigte dabei keine ungewöhnlichen körperlichen Erschöpfungszustände. Im Gegenteil: Seine Arbeit wirkte professionell und auch abends beim Abräumen der Baustelle und dem Einladen seines PKW wirkten die Bewegungen immer noch flüssig, schnell und professionell.
Auftragsbegleitende Ermittlungen der drei eingesetzten Mitarbeiter der Detektei Lentz® am Einsatzort ergaben, dass die fragliche Wohnung gerade komplett neu renoviert wurde und in den nächsten Wochen die neuen Mieter einziehen sollten. Ebenso konnte ermittelt werden, dass der fragliche Fliesenleger im Auftrag des Hausbesitzers in den letzten Wochen bereits weitere Arbeiten in diesem und einem weiteren Mietshaus des gleichen Besitzers durchgeführt hatte. Auch die übrigen Mieter bestätigten, dass der "ältere Mann hier in den letzten zwei Monaten schon öfters Fliesen gelegt und auch die Waschküche mit neuer Farbe gestrichen hat".
Diese Erkenntnisse genügten dem Auftraggeber der Detektei Lentz®. Er ließ dem Fliesenleger über seine Anwälte die fristlose Kündigung wegen Lohnfortzahlungsbetrug zukommen und legte auch gleich eine Kopie der Rechnung der Detektei Lentz® bei und erklärte, dass er diesen Betrag nach §91 ZPO als Schadensersatz und "Kosten der notwendigen Beweisführung" von dem des Lohnfortzahlungsbetruges überführten Fliesenlegers erstattet haben möchte.
Einige Wochen später kam dann der Showdown der zerstrittenen Parteien vor dem Arbeitsgericht. Der mittlerweile 53jährige Fliesenleger wollte die Kündigung keinesfalls akzeptieren. Jedoch scheiterte er vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitsrichter im Kammertermin erklärten die fristlose Kündigung für gerechtfertigt und wiesen die Kündigungsschutzklage des Fliesenlegers als unbegründet zurück. Ebenso erklärten sie den Detektiv-Tätigkeitsbericht der Detektei Lentz® als zulässiges Beweismittel und bestätigten die Rückerstattungspflicht der entsprechenden Kosten durch den Fliesenleger. Allerdings sprachen die Arbeitsrichter dem herzkranken Fliesenleger ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu, um Ihm die Aussicht auf eine neue Beschäftigung nicht vollends zu verbauen, so die Richter in ihrer Begründung.
Weitere Fälle aus der Praxis der Detektei Lentz® zu Arbeits- und Lohnfortzahlungsbetrug finden Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ sowie weitere Tipps wie "Was ist zu tun bei Lohnfortzahlungsbetrug?" oder "Was ist erlaubt bei Mitarbeiterbeobachtungen?" unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/index.html
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
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