Multi Advisor Fund I GbR scheitert erneut vor Gericht.
15.02.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Erfurt, 15. Februar 2011. Lange Zeit waren Medienfonds als Steuersparmodell sehr beliebt. So auch Anlagekonzepte der Multi Advisor Fund I GbR. Die Gesellschaft geriet allerdings schon vor ein paar Jahren in die Schlagzeilen, als sie ihre Anleger um Zahlung des vermeintlichen Einlagenrückstands bat. Nachdem die Anleger dieser Aufforderung kaum nachkamen, hatte Multi Advisor Klage erhoben. Allerdings nicht in jedem Fall erfolgreich. So wurden schon im vergangenen Jahr etliche dieser Klagen abgewiesen.
Vor dem Landgericht in Chemnitz scheiterte die Gesellschaft sogar in zweiter Instanz. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte eine Anlegerin zunächst zur Zahlung. Die Richter am Chemnitzer Landgericht sahen dies jedoch anders und wiesen die Klage ab.
Auch in Augsburg zeigte Justitia Verständnis für die Anleger. Das dortige Landgericht hat Ende 2010 in drei Verfahren die Klagen der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen.
Obwohl diese Urteile sicher nicht allgemeingültig sind, schöpfen viele Anleger daraus Hoffnung, unter bestimmten Voraussetzungen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen zu können. "Das ist von Fall zu Fall ganz unterschiedlich zu betrachten", meint dazu die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS) aus Erfurt, Claudia Lunderstedt-Georgi. "Die Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte verdeutlichen aber, dass es sich für Anleger lohnen kann, den Sachverhalt entsprechend prüfen zu lassen." Das gelte übrigens auch für Anleger, die schon im letzten Jahr eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses erhalten haben.
Medienfonds - Trickfilme oder der Trick mit den Filmen...
Medienfonds, wie sie auch Multi Advisor Fund anbietet, sind geschlossene Fonds. Mit den Geldern der Anleger werden hauptsächlich Film- und Fernsehproduktionen finanziert. Filmfonds waren als Steuersparmodell bis zu einer entsprechenden Gesetzesnovelle im Jahr 2005 sehr beliebt. Bis zu
100 Porzent der Kapitaleinlage ließen sich in der Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen (seit 2005 sind dies maximal 30 Prozent). Dass diese teils fantastischen Möglichkeiten einen Haken haben, liegt auf der Hand: Die Finanzbehörden haben diese Verlustvortragsmöglichkeit nie verbindlich anerkannt. Die Fondsgesellschaften wussten das - in den Prospekten tauchte dieser Schönheitsfehler jedoch nie auf.
Kein Happy-End in Sicht
Anlegern, die glauben, sie hätten mit ihren längst kassierten Steuervorteilen ihr Schärfchen wie Comic-Milliardär Dagobert Duck im Trocknen, droht statt dem erhofften Happy End eher ein dickes Ende. Die Finanzverwaltungen wollen Nachzahlungen. Die "Süddeutsche Zeitung" sprach gar von einer Summe von 2,5 Milliarden Euro.
Hintergrund
Mit teils hohen Summen aber keinerlei Fachkenntnis kauften sich viele Fonds-Geschäftsführer in Hollywood-Produktionen ein. Allerdings nicht in echte Kassenschlager, sondern Produktionen, die bei den Filmgesellschaften schon lange in verstaubten Schubladen gelagert wurden. Insider sprachen in Los Angeles nur von "Stupid German Money".
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