Lebensversicherung: Bieten Run-off-Gesellschaften wirklich Sicherheit?
30.11.2020 / ID: 358096
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Er verweist in dem Zusammenhang auf die Versuche vieler Versicherungsgesellschaften, ihre Lebensversicherungsverträge über sogenannte Run-off-Gesellschaften loszuwerden. Hinter diesen Ruf-Off-Gesellschaften stehen oft anglo-amerikanische Finanzinvestoren, die mit dem Aufkauf dieser Verträge Geld verdienen wollen. Im Rahmen eines Run-offs überträgt ein Versicherer seinen Bestand an Versicherungsverträgen an eine Run-Off-Gesellschaft, die die Verträge bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Für den Lebensversicherer besteht der Vorteil darin, dass er Versicherungsverträge mit hohen Garantiezinsen aus seinem Bestand entfernt. "Zwar betonen Unternehmen und Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft, dass sich für die Kunden nichts ändere. Die Probleme liegen aber auf der Hand. Der Versicherte hat keinerlei Kontrolle darüber, wer seine Police betreut und ob das Run-Off-Unternehmen auch genügend finanzielle Sicherheit bietet. Kunden werden nicht um Erlaubnis gefragt und können sich auch nicht gegen den Verkauf wehren, obwohl sie ursprünglich einen Vertrag mit einer bestimmten Gesellschaft geschlossen haben, der sie vertraut haben, kritisiert Achim Teske.
Für ihn besteht die Alternative darin, dass Versicherungsnehmer die Möglichkeit von Widerruf und Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungspolicen prüfen und dadurch die Möglichkeit erhalten, mit einer interessanten finanziellen Kompensation aus dem Geschäft auszusteigen. Mint & Collegen ist eine Spezialdienstleisterin für den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf die gesetzlich vorgegebene Weise auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Das gilt für zig Millionen Verträge, die ab 1. Januar 1991 geschlossen wurden. Laut Berechnungen enthalten deutlich mehr als 60 Prozent dieser Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Belehrungen. Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 oder 30 Tagen nach Abschluss eines Vertrages ohne Gründe und finanziellen Schaden denselben widerrufen. Besonders interessant: Versicherungskunden haben ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht, falls sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Das heißt es können auch Verträge widerrufen werden, die bereits ausgelaufen oder gekündigt worden sind. Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrags und beide Parteien (also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer) werden so gestellt werden, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden.
"Für Lebensversicherungsverträge bedeutet das, dass Versicherungsnehmer durch die erfolgreiche Rückabwicklung über seine Beiträge hinaus von der Versicherung auch Zinsen und Zinseszinsen auf seine Beiträge, die sogenannte Nutzungsentschädigung, erhalten. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Das ist ein eklatanter Unterschied zur Kündigung eines Vertrags. Dabei wird nur das ausgezahlt, was zu dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden ist. Und jeder kann leicht errechnen, was bei einer schlechten Performance nach Abzug aller Kosten und Gebühren übrigbleiben wird. Ärger und Enttäuschung sind dann vorprogrammiert", warnt Achim Teske.
Der große Vorteil: Achim Teske schätzt, dass mindestens 60 Prozent aller betroffenen Verträge auf diese Weise rückabgewickelt werden können und ruft Versicherungsnehmer daher auf, möglichst jeden Vertrag (kostenfrei) prüfen zu lassen. Mint & Collegen übernimmt die kostenfreie Prüfung für Betroffene. Damit lasse sich der Wechsel in eine Run-off-Gesellschaft verhindern.
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Unter den Linden 10
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