Potenzieller Investor Capvis zur manroland-Insolvenz: "Die Voraussetzungen für einen Einstieg waren leider nicht mehr gegeben"
28.11.2011 / ID: 38245
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Zürich/Mainz, 27.11.2011 - Einer der führenden Druckmaschinenhersteller, manroland, hat am Freitag, 25.11.2011 Insolvenzantrag gestellt. Das Schweizer Beteiligungsunternehmen Capvis wollte sich an manroland beteiligen und beide Firmenbereiche weiterführen. Die Restrukturierung sollte über eine Kapitalerhöhung ermöglicht werden. In diesem Rahmen wurden Gespräche mit dem manroland-Management, den Anteilseignern, Mitarbeitervertretern und Banken geführt. "Die unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten, unter welchen Vorrausetzungen das Unternehmen weitergeführt werden kann, veranlasste uns allerdings nach einer sorgfältigen Prüfung, den Plan einer Beteiligung aufzugeben, worüber wir enttäuscht sind", so Daniel Flaig, Partner bei Capvis Equity Partners AG.
Capvis hat seit 1990 insgesamt 41 Firmentransaktionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als drei Milliarden Euro durchgeführt. Capvis-Unternehmensziel ist es laut Flaig, in Firmen zu investieren, zusammen mit dem Management als partnerschaftlicher Gesellschafter zusätzliches unternehmerisches Potenzial freizusetzen und die Unternehmen strategisch und operativ weiterzuentwickeln. Das sei bei manroland aufgrund der festgefahrenen Verhandlungspositionen bei den verschiedenen Verantwortlichen für das Unternehmen leider nicht mehr möglich gewesen. Flaig: "Für die Beschäftigten bedauere ich sehr, dass wir zu keiner Einigung kommen konnten, um das Unternehmen auf wirtschaftlich stabile Beine zu stellen."
Erste Gespräche führte Capvis mit den Beteiligten bereits im September. Die aktualisierten Firmenzahlen für 2011 erhielt die führende Beteiligungsgesellschaft in der Schweiz laut Flaig allerdings erst Mitte November. Da diese Zahlen allerdings deutlich unter, und die zu erwartenden Restrukturierungskosten deutlich über den bisherigen Erwartungen gelegen hätten, habe man das Projekt leider nicht weiterverfolgen können.
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