Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien
06.02.2023
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Linz (03.02.2023)
Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag, 6.2.2023 (zu den Bedingungen siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.
https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 6.2.2023 bis längstens 6.8.2023
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 636.305 Stück Aktien, entsprechen 1% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023 aufgewendet wird: EUR 10.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
- Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) EUR 20,00.
- Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6.5.2022
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
(Ende)
Aussender:
Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Nicole Nagy, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 801911196
E-Mail: nicole.nagy@kontron.com
Website: http://www.kontron.com
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie)
NEWSLETTER REGISTRIERUNG:
Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:
https://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de &isin=AT0000A0E9W5
Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.
Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
Firmenkontakt:
Kontron AG
Industriezeile 35
4021 Linz
Deutschland
+43 (1) 801911196
nicole.nagy@kontron.com
http://www.kontron.com
Pressekontakt:
Kontron AG
Industriezeile 35
4021 Linz
nicole.nagy@kontron.com
+43 (1) 801911196
http://www.kontron.com
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Kontron AG
06.07.2023 | Kontron AG
Kontron übernimmt Comlab AG
Kontron übernimmt Comlab AG
06.07.2023 | Kontron AG
Kontron übernimmt Comlab AG
Kontron übernimmt Comlab AG
03.07.2023 | Kontron AG
Kontron AG: Kontron erwirbt Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion
Kontron AG: Kontron erwirbt Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion
03.07.2023 | Kontron AG
Kontron AG: Kontron erwirbt Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion
Kontron AG: Kontron erwirbt Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion
29.06.2023 | Kontron AG
Kontron AG: Fibre-to-the-home für zahlreiche Haushalte in Österreich
Kontron AG: Fibre-to-the-home für zahlreiche Haushalte in Österreich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.04.2024 | Sibanye Stillwater
Sibanye-Stillwater stellt Updates zu seinen südafrikanischen PGM-Betrieben bereit
Sibanye-Stillwater stellt Updates zu seinen südafrikanischen PGM-Betrieben bereit
18.04.2024 | JS Research
Wasserstoff als Wundermittel für die Zukunft
Wasserstoff als Wundermittel für die Zukunft
18.04.2024 | ACCESSWIRE News Network
Die Hochleistungs-LiDAR-Technologie von Seyond treibt die Zukunft des autonomen Rennsports voran
Die Hochleistungs-LiDAR-Technologie von Seyond treibt die Zukunft des autonomen Rennsports voran
18.04.2024 | Madison Metals Inc.
Madison Metals grenzt vorrangige Uranbohrziele im Projekt Khan in Namibia, Afrika ab
Madison Metals grenzt vorrangige Uranbohrziele im Projekt Khan in Namibia, Afrika ab
18.04.2024 | Abitibi Metals Corp
Abitibi Metals stellt geologisches 3D-Modell für die hochgradige Polymetalllagerstätte B26 vor
Abitibi Metals stellt geologisches 3D-Modell für die hochgradige Polymetalllagerstätte B26 vor