Rechtsfolgen von Verstößen gegen Meldepflichten Teil I
17.07.2023 / ID: 395428
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - "Im Fall des Außenwirtschaftsgesetzes scheint noch immer vielen inländischen Unternehmen die Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr nicht ausreichend bekannt zu sein", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Wie der gesamte Außenwirtschaftsverkehr ist auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zwar grundsätzlich frei, aber: Das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit den Kapiteln 6 und 7 der Außenwirtschaftsverordnung sowie die einschlägigen Embargovorschriften sehen in bestimmten Fällen jedoch Beschränkungen und Meldepflichten vor. Wenn man selbst oder das Unternehmen im internationalen Geschäft tätig ist, hat man auf den Kontoauszügen vielleicht schon einmal den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" gesehen. Dieser wird von den Banken oft standardmäßig aufgedruckt, wenn es sich um internationale Zahlungen handelt. Gemeint ist dann in der Regel die Pflicht (nach § 11 Abs. 2 AWG i.V.m. § 67 Abs. 1 Ziffer 1 AWV), Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge aus dem Ausland, die einen Betrag von 12.500 Euro übersteigen, grundsätzlich der Deutschen Bundesbank zu melden sind.
Das heißt ohne Wenn und Aber: Die Pflicht entsteht, wenn ein Inländer mehr als 12.500 Euro von einem Ausländer empfängt oder an einen Ausländer zahlt. Für die Überschreitung dieser Grenze wird ausschließlich auf den Zahlbetrag abgestellt, unabhängig davon, ob zum Beispiel mehrere Rechnungen in einem Betrag beglichen werden.
Steuerberater Roland Franz erläutert: "Der Begriff der Zahlung ist sehr weit zu verstehen. Von der AWV-Meldepflicht erfasst sind direkte und indirekte Zahlungsvorgänge wie Auslandsüberweisungen, Barzahlungen, Lastschriften, Einlösungen von ausländischen Schecks und Wechseln, wobei das Geld nicht einmal direkt von einem Ausländer stammen muss. Handelt eine andere Person für ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Person, so ist auch diese Zahlung meldepflichtig."
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.10.2026 | JS Research GmbH
Premier American Uranium: Strategischer Partner, frisches Kapital und neue Urantrends in Wyoming!
Premier American Uranium: Strategischer Partner, frisches Kapital und neue Urantrends in Wyoming!
02.10.2026 | JS Research GmbH
Fortuna plant bis 2028 den Ausbau der Produktion, während OR Royalties neue Katalysatoren im Portfolio meldet!
Fortuna plant bis 2028 den Ausbau der Produktion, während OR Royalties neue Katalysatoren im Portfolio meldet!
02.10.2026 | JS Research GmbH
Blue Moon Metals und Canada Nickel schieben Nordamerikas Rohstoffstory fort an!
Blue Moon Metals und Canada Nickel schieben Nordamerikas Rohstoffstory fort an!
02.10.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Roth Capital sieht bei Silver Bow potenziellen "Mining-Deal des Jahres" - Kursziel steigt auf 15 USD
Roth Capital sieht bei Silver Bow potenziellen "Mining-Deal des Jahres" - Kursziel steigt auf 15 USD
02.10.2026 | SYNBRAND GmbH
Sense by SYNBRAND: Münchner Markenberatung stellt KI-gestützte Markenanalyse für die Industrie vor
Sense by SYNBRAND: Münchner Markenberatung stellt KI-gestützte Markenanalyse für die Industrie vor

